M./Bayern. – An der Verpackungsmaschine für Matratzen kam es zu einer Störung. Dimitri K. (43) wollte helfen und stieg durch die ungesicherte Auslassöffnung in die Rolleinheit. Dabei muss er mit dem Fuß an die Schaltvorrichtung gekommen sein. Denn die löste den nächsten Arbeitstakt aus. Damit saß Dimitri in der Falle.

 

Matratzen müssen verpackt werden, bevor sie in den Verkauf kommen. Dafür gibt es spezielle Maschinen. Die Matratzen werden erst flach gepresst und in Folie verschweißt. Dann gelangen sie in eine Rollvorrichtung. Dort werden sie rund gewickelt und gleichzeitig von einer weiteren Folie umschlossen. Danach öffnet sich die Auslassöffnung, um die Matratzenrolle auszustoßen. Dabei passiert die Rolle eine Schaltvorrichtung. Wird diese betätigt, beginnt der nächste Arbeitstakt.

 

Am Unfalltag kam es zu mehreren Störungen an der Verpackungsmaschine. Erst war ein Rollenmesser defekt, so dass die inneren Verpackungsfolien nicht sauber abgeschnitten wurden. Das Messer wurde instand gesetzt und dann die Presseinheit über ein eigenes Bedienpult neu gestartet. Die Anlage befand sich im Modus „Automatik“, als es zu einer weiteren Störung kam.

 

Eingezwängt in Seitenlage

Dimitri war gerade vor Ort und wollte wohl helfen. So stieg er durch die ungesicherte Auslassöffnung in die Maschine ein. Vermutlich wollte er klebende Folien entfernen. Und die in der Rolleinheit verbliebene Matratze. Dabei muss er mit dem Fuß an die Schaltvorrichtung gekommen sein. Augenblicklich schloss sich die Rollvorrichtung. Dimitri wurde mit dem Oberkörper in Seitenlage eingeklemmt. Er konnte noch um Hilfe rufen. Seine Kollegen befreiten ihn mittels Brecheisen aus der Maschine und leiteten die Rettungskette ein. Doch Dimitri erlag seinen schweren Verletzungen.

 

„Herr K. arbeitete in der Qualitätskontrolle. Für die Störungsbeseitigung war er nicht zuständig und damit auch nicht verantwortlich. Er war außerdem weder in der Störungsbeseitigung unterwiesen noch handelte er mit einem konkreten Auftrag. Wahrscheinlich wollte er seinen Kollegen einen Gefallen tun“, so die zuständige Aufsichtsperson. „Für die Tätigkeit lagen weder eine Gefährdungsbeurteilung noch eine Betriebsanweisung zur Störungsbeseitigung vor. An der Auslassöffnung war außerdem keine Sicherheitseinrichtung vorhanden, die den Zugang versperrt bzw. die Maschine bei Zugang abschaltet.“