Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit von www.bauz.net

Barrieren melden

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie ist bestrebt, den barrierefreien Zugang zum Online-Angebot www.bauz.net stetig zu optimieren. Wir bitten Sie deshalb, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen.

Nutzen Sie dafür das Formular Barriere melden.

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Kurfürsten-Anlage 62
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 5108-0
Telefax: 06221 5108-48549
E-Mail: kommunikation(at)bgrci.de

Sie können uns Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) mitteilen. Das Gebärdentelefon der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.

Zum Gebärdentelefon wechseln

 

Erklärung zur Barrierefreiheit von www.bauz.net

(Stand: 03. Juli 2023)

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.bauz.net). Für die Website und ihre Funktionalität wurde am 3.7.2023 ein Test auf Vereinbarkeit mit der Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 von Dritten durchgeführt. Die getesteten Seiten sind im Wesentlichen barrierefrei.

 

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

Trotz größter Bemühungen sind die nachfolgend aufgeführten Inhalte derzeit nur eingeschränkt zugänglich.

  • Die Inhalte der BAUZ Zeitungen sind ab 2018 barrierefrei in als einzeln aufrufbare Artikel bereitgestellt. Barrierefreie Textversionen einzelner älterer Artikel können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wenden sich Interessierte bitte an redaktion@bauz.net.
  • Die Downloadmöglichkeit der gesamten BAUZ Zeitung als pdf richtet sich mit seiner speziellen Aufmachung an einen sehr speziellen Nutzerkreis mit fachspezifischen Anliegen. Den barrierefreien Zugang sehen wir als unverhältnismäßige Belastung nach Art. 5 der Richtlinie 2016/2102.
  • Alle weiteren BAUZ Medien sind als PDF-Dokumente ab 2018 in barrierefreier Version erstellt. PDF-Dokumente, die vor 2018 eingestellt wurden, sind nicht vollumfänglich auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt. Dies ist jeweils an den Dokumenten kenntlich gemacht.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
  • Informationen zum Inhalt und zur Navigation der Webseite sowie Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandenen Informationen in Deutscher Gebärdensprache sind derzeit noch nicht vorhanden.
  • Die Überschriftenebenen auf der Startseite sind nicht logisch und für Screenreader-User*innen missverständlich aufgebaut.

Eine Verbesserung der Zugänglichkeit dieser Inhalte erfolgt schrittweise. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen auf www.bauz.net in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

 

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de