K./Nordrhein-Westfalen. – Radladerfahrer Milli H. (33) war beim Abkippen steckengeblieben. Brauchte den Kollegen, um ihn rauszuziehen. Danach begutachteten beide die Kippstelle. Und trauten ihren Augen nicht: Denn im abgekippten Sand lag eine leblose, fremde Person.

 

Milli hatte Nachmittagsschicht. Die Beladung für Kunden war beendet. Der neue Auftrag hieß: Sand von der Vorratshalde zur Kippstelle zu bringen. Also ackerte Milli mit dem Radlader. Fuhr hin und her, bis er plötzlich an der Kippstelle steckenblieb. Es ging weder vor noch zurück. Milli versuchte alles. Letztendlich musste er doch den Kollegen um Hilfe bitten. Der zog ihn mit einem zweiten Radlader heraus. Dann begutachteten beide die Kippstelle. Und fanden im abgekippten Sand eine leblose Person.

 

Spürhund findet Unterschenkel

Feuerwehr und Rettungskräfte waren sofort vor Ort. Die fremde Person konnte jedoch nur noch tot geborgen werden. Beide Unterschenkel fehlten. Ein extra eingesetzter Spürhund führte die Rettungskräfte zur Vorratshalde. Hier hatte Milli zuvor den Sand entnommen. Und hier befanden sich auch die fehlenden Unterschenkel.

 

Erdbaumaschinen sind für Fußgänger lebensgefährlich.

 

Folgender Unfallhergang ist wahrscheinlich: Der Radlader prallte unbemerkt mit der zu Fuß gehenden Person zusammen. Diese wurde in die Radladerschaufel geschleudert. Beim Befüllen wurden die Unterschenkel durch das Messer der Radladerschaufel abgetrennt. Die Unterschenkel blieben in der Vorratshalde. Der Körper wurde in der Radladerschaufel bis zur Kippstelle transportiert und verkippt.

 

„Das Betreten des Betriebsgeländes durch Privatpersonen ist ohne Zustimmung verboten“, so die zuständige Sicherheitsfachkraft. „Die betriebsfremde Person bewegte sich in einem Bereich, in dem weder Kundenbeladung noch Abfertigung stattfindet. Trotz eindeutiger Beschilderung hatte sie sich bei keinem der Beschäftigten angemeldet. Ebenfalls trug sie keine Warnweste. Es ist davon auszugehen, dass sie außerdem baulich bedingt für den Radladerfahrer zeitweise verdeckt war. Und dass die tief stehende Sonne blendete.“

Kurz und knapp

  • Nicht im Fahr- oder Schwenkbereich (Gefahrenbereich) von Erdbaumaschinen aufhalten.
  • Gefährliche Sichteinschränkung (toter Winkel, Schaufelbereich) beim Fahren einer Erdbaumaschine bedenken.
  • Die Schaufel beim Fahren möglichst nah über dem Boden führen.
  • Als Fußgänger oder Privat- Pkw-Fahrer im Betrieb aus sicherer Entfernung Sichtkontakt mit dem Erdbaumaschinenfahrer aufnehmen und per Handzeichen verständigen.
  • Mit dem Fehlverhalten anderer (betriebsfremde Fahrer, Privatpersonen) rechnen.