L./Sachsen. – Sabri K. (27) und Alwin V. (31) lachten sich beim Gehen schlapp. Die Pause miteinander war wirklich ein großer Spaß gewesen. Fröhlich überquerten beide das Freilager im Kieswerk, wo ein Kollege zwischen den Vorratshalden mit dem Radlader rangierte. Was so lustig begonnen hatte, endete abrupt, als der Radlader beide Männer erfasste.

 

Waren beide abgelenkt? Gingen sie davon aus, vom Radladerfahrer gesehen worden zu sein? Oder hatten sie nicht mit der Sichtbehinderung durch die Radladerschaufel gerechnet? Völlig unerwartet kam ihnen der Radlader mit erhobener Schaufel entgegen. Sabri reagierte am schnellsten und versuchte sich mit einem Sprung zur Seite zu retten. Doch er schaffte es nicht mehr ganz. Der Radlader streifte ihn noch mit der Schaufel. Währenddessen kam Alwin zu Fall. Er geriet dabei unter den Radlader. Sabri musste zusehen, wie Alwin in Kniehöhe vom rechten Vorderrad überrollt wurde. Beide Kollegen wurden bei diesem Unfall verletzt.

 

Die Unfallanalyse ergab, dass die Vorwärtsfahrt mit erhobener Schaufel den Sichtbereich des Radladerfahrers so stark einschränkte, dass er die beiden Fußgänger übersah. Das Risiko wurde seitens des Fahrers und der zu Fuß gehenden Kollegen falsch eingeschätzt. Da im Betrieb die Verkehrswege nicht getrennt waren, bestand bei allen Beteiligten Unklarheit darüber, wo der Fahrbereich des Radladers verläuft. Weder der Fahrer noch die zu Fuß gehenden Kollegen hatten versucht, Sichtkontakt miteinander herzustellen und sich zu vergewissern, wer wohin gehen oder fahren will. Eine Gefährdungsbeurteilung lag nicht vor.

Kurz & knapp

  • In der Gefährdungsbeurteilung sind die Sichtverhältnisse des Fahrers entsprechend den Fahr-/Arbeitsbereichen und Einsatzbedingungen zu berücksichtigen und Schutzmaßnahmen festzulegen.
  • Radladerschaufel so einstellen, dass eine ausreichend freie Sicht auf den Fahrbereich besteht.
  • Fußgänger sollten im Umfeld von Fahrzeugen Sichtkontakt zum Fahrer herstellen, sich vorausschauend und defensiv verhalten.