K./Nordrhein-Westfalen. – Der Extruder hatte kaum noch Granulat. Und der Staplerfahrer war nicht da. Was tun? Der Auszubildende Joshi T. (17) fühlte sich verantwortlich. Wollte das Leerfahren verhindern. Und fuhr mit dem Gabelstapler los, um Nachschub zu holen. In der Kurve kippte der Stapler. Beim Abspringen geriet Joshi unter den Dachholm.

 

Einmal pro Stunde muss der Extruder mit Kunststoffgranulat gefüttert werden. Das Material wird in Big Bags mit dem Gabelstapler transportiert. Der Gabelstaplerfahrer hatte für kurze Zeit die Halle verlassen. Azubi Joshi war allein, als er bemerkte, dass das Granulat im Extruder sich dem Ende neigte. Dies wollte er verhindern.

 

Gefährlicher Absprung

Also schnappte er sich den Gabelstapler und fuhr los zum Lagerbereich. Dort hob er einen der Big Bags an, fuhr zum Extruder, befüllte die Maschine und startete erneut, um Nachschub zu holen. Mit den Gabelzinken oben fuhr Joshi schnell in die Kurve. Als der Stapler zu kippen begann, versuchte Joshi noch abzuspringen. Doch der Stapler traf ihn mit der oberen Kante des Dachholms und stürzte auf ihn drauf. Dabei erlitt Joshi tödliche Verletzungen.

 

„Der Auszubildende wurde aktiv, ohne beauftragt zu sein.“

 

„Dieser tragische Unfall zeigt, dass sich verantwortlich zu fühlen etwas ganz anderes ist, als tatsächlich verantwortlich zu sein“, so die zuständige Aufsichtsperson. „Der Auszubildende wollte das Leerfahren des Extruders verhindern. Da er allein war und wusste, dass dies für den Betrieb einen Mehraufwand bedeutet, fühlte er sich für die Situation verantwortlich. Ein emotionaler Wert, der nichts mit tatsächlicher Verantwortung zu tun hat. Der Auszubildende wurde aktiv, ohne hierfür beauftragt worden zu sein und ohne eine Fahrerlaubnis für den Gabelstapler zu haben. Es ist anzunehmen, dass er schnell für Nachschub sorgen wollte. Er schnallte sich nicht an und fuhr dann mit dem leeren Stapler mit angehobenem Lastaufnahmemittel zu schnell in die Kurve. Das brachte den Stapler zum Kippen. Zum verantwortlichen Handeln gehört, dass man eine Aufgabe übertragen bekommt, für diese geeignet und unterwiesen ist, die Gefahren kennt und richtig einschätzen kann, so dass die Umsetzung in allen Schritten überlegt, umsichtig und sicher gelingt.“

 

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Kurz & knapp

  • Gabelstapler dürfen nur von beauftragten Personen mit Fahrerausweis geführt werden.
  • Gabelstapler nur benutzen, wenn eine Tür oder ein Sicherheits-/Klappbügel vorhanden ist und bei der Fahrt geschlossen wird. Dies verhindert, dass der Fahrer beim Kippen des Staplers herausfällt und erschlagen wird.
  • Eigenverantwortung und Umsicht des Fahrers spielen beim Be- und Entladen, Fahren und Stapeln eine große Rolle.
  • Bei einer Kurvenfahrt wirken seitliche Kräfte auf den Gabelstapler. Werden diese Kräfte zu groß, schleudert der Stapler oder er kippt zur Seite. Deshalb: Kurven in großem Bogen mit mäßiger Geschwindigkeit durchfahren.
  • Zum Parken immer Zündschlüssel abziehen und sicher verwahren.