Was ist eigentlich Betriebliches Eingliederungsmanagement oder kurz BEM? Und für wen?

 

BEM – was ist denn das?

Mit BEM ist es möglich, Beschäftigte wieder besser ins Arbeitsleben zurückzubringen, wenn sie länger arbeitsunfähig waren. Also immer dann, wenn jemand in den vergangenen zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt war. Das braucht nicht einmal an einem Stück gewesen zu sein. BEM wird oft verwechselt mit stufenweiser Wiedereingliederung. Diese kann ein Baustein zum BEM sein. BEM kann aber weit darüber hinausgehen.

 

Muss der Betrieb das anbieten?

BEM gehört zum Pflichtprogramm eines Unternehmens. Es ist sogar gesetzlich verankert. Beschäftigte haben also ein Recht darauf, können aber auch ablehnen, wenn sie es nicht wünschen. Die Teilnahme ist freiwillig.

 

Aber so was ist doch eigentlich nur was für große Betriebe, oder? 

Im Gegenteil, gerade kleine Betriebe trifft es besonders hart, wenn ein Mitarbeitender länger ausfällt. Da ist es besonders wichtig, dass geschaut wird, ob der Betroffene durch entsprechende Maßnahmen wieder seine Arbeit tun kann.

 

Und wer gehört dann dazu, wenn das BEM gestartet werden soll?

Na, auf jeden Fall der Mitarbeitende. Dieser kann eine Person seines Vertrauens mitbringen. Dann der Unternehmer. Und wenn vorhanden, kann auch noch der Betriebsarzt, die Sicherheitsfachkraft und die Personalvertretung dazukommen.

 

Was wird beim BEM besprochen?

Im Gespräch wird gemeinsam geprüft, ob zum Beispiel der Arbeitsplatz angepasst werden muss oder die Arbeit anders organisiert werden sollte. Wichtig ist auch, wie sich der Betroffene selbst einschätzt. Und dass man sich frühzeitig Gedanken macht, ob durch entsprechende Maßnahmen die Rückkehr an den Arbeitsplatz beschleunigt werden kann. Das alles ist vertraulich.

 

Dann ist BEM ja eigentlich eine gute Sache?

Ja, auf jeden Fall. BEM hilft dem Beschäftigten und dem Betrieb. Es müsste nur viel öfter eingesetzt werden.

 

Mehr dazu unter:

www.bgrci; Suchwort: BEM