Immer wieder Jucken, rissige Haut, nässender Ausschlag. Der Verdacht: eine beruflich bedingte Hauterkrankung. In Deutschland die häufigste Meldung bei den Berufsgenossenschaften. Ab sofort gilt eine wichtige Änderung zur Anerkennung einer Berufskrankheit. Der sogenannte Unterlassungszwang fällt weg. Das heißt, Betroffene können in ihrem Job bleiben.

 

Beruflich bedingte Hauterkrankungen sind die Nummer eins bei den Verdachtsmeldungen in Deutschland. Im Jahr 2020 waren das fast 18.500 Fälle. Dies zeigt, dass das Thema Hand- und Hautschutz brandaktuell ist. Zu den Tätigkeiten, die die Haut belasten, gehören z. B. Feuchtarbeit, das Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen, der Umgang mit Gefahrstoffen. Aber auch Arbeiten, die die Haut mechanisch belasten. Hauterkrankungen dauern oft sehr lange und beeinträchtigen den ganzen Menschen erheblich.

 

Was gilt?

Das Anerkennungsverfahren für eine Berufskrankheit hat sich geändert. Der so genannte Unterlassungszwang fällt weg. Das heißt, Betroffene sind nicht mehr gezwungen ihre Arbeit aufzugeben, um die Krankheit als Berufserkrankung anerkannt zu bekommen. Sie können in ihrem Job bleiben – verbunden mit geeigneten, vorbeugenden Maßnahmen. Diese sollen das individuelle gesundheitliche Risiko am Arbeitsplatz senken. Und das Entstehen einer Berufserkrankung verhindern. Hautschutzberatung, Hautschutzseminare oder Handschuhberatung gehören dazu. Bei der Entwicklung der Maßnahmen arbeiten Betriebsarzt und technische Aufsicht eng zusammen. Gemeinsam mit dem Hautarzt können Ursachen erforscht und geeignete Behandlungsmöglichkeiten gefunden werden.

 

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