Der Sommer ist da und es ist heiß. Auf der Arbeit wird geschwitzt. Glücklich, wer jetzt frei hat und das genießen kann. Wie schön wäre es, mit kurzer Hose und T-Shirt zu arbeiten. Aber ist das eigentlich erlaubt?

 

Sicherheit geht vor. Das Tragen kurzer Arbeitskleidung ist nicht grundsätzlich verboten, aber an viele Bedingungen geknüpft, die abgeklärt werden müssen.

 

Gefährdung beurteilen

Erst einmal geht es um mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss diese analysieren und bewerten. Dann ist zu klären, ob bei der jeweiligen Tätigkeit Persönliche Schutzausrüstung zu tragen ist oder Warnschutzkleidung zur besseren Sichtbarkeit.

 

Was der Chef nicht erlaubt

Besteht Verletzungsgefahr, z. B. durch wegfliegende Teile wie Späne, Steinchen oder Funkenflug oder spitze Ecken und Kanten, ist kurze Arbeitsbekleidung auf keinen Fall erlaubt. Außerdem darf es mit kurzer Hose zu keiner gesundheitlichen Gefährdung kommen. Bei Arbeiten in der prallen Sonne ist von kurzer Arbeitskleidung abzuraten. Starke UV-Strahlung ist gefährlich. Dann sollte auch eine entsprechende Kopfbedeckung mit Nackenschutz getragen werden.