K./Baden-Württemberg. – Martin L. (26) war neu im Betrieb. Er sollte als Bauhelfer bei Abbrucharbeiten die Kollegen unterstützen. Die Unterweisung vor Arbeitsbeginn war eigentlich klar. Sobald der Bagger mit dem Abriss beginnt, dürfen sich alle Mitarbeiter nur in sicherem Abstand zum Gefahrenbereich aufhalten. Doch nach der Pause ging das schief. Martin wurde beim Abriss verschüttet. Was war passiert?

 

Der Kettenbagger mit Abbruchgreifer war den ganzen Morgen im Einsatz. Martin und drei weitere Kollegen unterstützten den Abriss des Gebäudes. Harte körperliche Arbeit. Bis zur Pause, die Martin im Schatten des Abrissgebäudes verbrachte. Der Chef hatte angekündigt, wann es mit dem Abriss weitergeht. Er hatte alle Mitarbeiter angewiesen, sich in die Nähe eines abgestellten Containers zu begeben und in sicherem Abstand zu warten. Dies überprüfte er aus der Ferne durch ein Handzeichen. Alle vier Mitarbeiter befanden sich dort.

 

Begraben unter Mauerwerk

Warum Martin dann doch noch einmal zum Abrissgebäude ging, bleibt unklar. Wollte er sich Videos auf seinem Smartphone im Schatten anschauen? Hatte er etwas an seinem Pausenplatz vergessen? Oder dauerte ihm die Warterei einfach zu lange? Fakt ist: Keiner sah, dass Martin wegging. Der Chef hatte vom Bagger aus nicht alle Mitarbeiter im Blick, als er mit dem finalen Abriss begann. Als er wie geplant die tragende Stütze wegschob, brachen eine Wandseite und das Dach der Halle ein. Wenig später wurde Martin vermisst. Über einen Anruf auf seinem Handy stellten die Kollegen fest, dass er unter dem Mauerwerk verschüttet war. Er wurde zwar befreit, erlag später aber seinen schweren Verletzungen.

 

„Martin L. war neu eingestellt und noch unerfahren im Job. Der Unfall ereignete sich aufgrund eines Missverständnisses über die vereinbarten Abläufe“, so die zuständige Aufsichtsperson. „Vereinbart war, dass sich die Mitarbeiter an einem Sammelplatz zusammenfinden. Eine Anwesenheitskontrolle sollte erfolgen. Die Mitarbeiter sollten dort verbleiben. Erst dann wollte der Unternehmer schweres Gerät zum Einsatz bringen. Der Unternehmer vertraute darauf, dass die in seinen Augen klaren Absprachen verstanden und eingehalten würden.“

Kurz & knapp

  • Neue Kollegen müssen nicht nur vorab unterwiesen, sondern auch während der Tätigkeit immer wieder über die Gefahren und Sicherheitsregeln informiert und deren Einhaltung kontrolliert werden.
  • Bei mündlichen Unterweisungen immer auch eine Verständniskontrolle machen: Haben alle Mitarbeiter den Ablauf und mögliche Gefahren wirklich verstanden?
  • Vier-Augen-Prinzip: Immer auf die anderen Kollegen achten. Keine Alleingänge zulassen.
  • Vor Beginn der gefährlichen Arbeit überzeugen, dass keine Person mehr im Gefahrenbereich ist.