G./Bayern. – Max H. (34) wollte einen Auftrag in die Fertigung bringen. Dann brauchte ein Kollege Hilfe beim Aufrichten einer Steinplatte mit dem Gabelstapler. Doch noch vor dem Befestigen der Verladezange zerbrach die Platte. Ein spitzes Stück traf Max am Kopf. Er war sofort tot.

 

Max half öfter mal beim Anschlagen von Natursteinplatten. Am Unfalltag kippte er gemeinsam mit Staplerfahrer Leo P. (45) im A-Bock-Lager eine große Platte so weit an, dass sie einen Keil dahinterstecken konnten. Dadurch konnte die Platte nicht mehr zurückkippen. Sie stand aber auch so, dass sie nicht in die andere Richtung umfallen konnte. Während Leo Verladezange und Stapler klarmachte, wartete Max auf das Anschlagen. Leo hob die Plattenzange an. Max stand zwischen den A-Böcken, als völlig unerwartet die Platte in mehrere Teile zerbrach. Max wurde von einem spitzwinkligen Stück getroffen, gegen die Platten des benachbarten A-Bocks gedrückt und tödlich verletzt.

 

„An der Bruchspur der Platte konnte kein Hinweis auf eine Verwitterung oder Einlagerung gefunden werden“, so die zuständige Aufsichtsperson. „Die Platte wurde in der betriebsüblichen Weise entnommen. Mit dem dahintergesteckten Keil konnte sie frei stehen. Dies ermöglichte ein einfaches Ansetzen der Plattenzange. Da die Zange keine Fernbedienung zum Ansetzen und zum Lösen der Sperrklinke besaß, musste Herr H. den Gefahrenbereich betreten. Vorrichtungen zur Sicherung von Natursteinplatten gegen Umfallen bei der Entnahme wie zum Beispiel transportable Hilfsstützen oder Rungen waren nicht vorhanden.“

Kurz und knapp

  • Technik: Die als Abstandhalter verwendeten Keile müssen einen Fanghaken gegen zu tiefes Hineinrutschen haben. Sonst kann der Keil zu weit hinter die angelupfte Platte rutschen, was dazu führt, dass diese nicht mehr von selbst steht, sondern gehalten werden muss. Die Plattenzange besaß keine Fernbedienung zum Ansetzen und zum Lösen der Sperrklinke. Deshalb musste der Gefahrenbereich betreten werden. Technische Vorrichtungen zur Sicherung von Natursteinplatten gegen Umfallen wie transportable Hilfsstützen oder Rungen waren nicht vorhanden.
  • Organisation: Der Aufenthalt im Gefahrenbereich der Platte ging über die Arbeitsaufgaben des Verunfallten hinaus. In der Gefährdungsbeurteilung war die Plattenentnahme im A-Bock-Lager nicht vollständig bedacht. Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel die Sicherung gegen Gefahren im Fallbereich fehlten. Platten sind in A-Böcken so zu lagern, dass ein Aufenthalt im Kippbereich vermieden wird. Ist dies nicht möglich, so müssen zusätzliche Maßnahmen gegen Umstürzen getroffen werden. Darüber hinaus muss der als Abstandhalter einzuschiebende Keil gegen ein zu tiefes Hineinrutschen gesichert werden.
  • Kommunikation/Information: Da der Kollege ab und zu als Helfer einsprang und hier eher zufällig vorbeikam, war er weder eingewiesen noch ausreichend informiert. Über die Abstimmung, während die Plattenzange positioniert wurde, ist nichts bekannt.
  • Qualifizierung/Wissen/Erfahrung: Der Staplerfahrer wurde zwar
  • regelmäßig unterwiesen, jedoch besaß er weder einen Ausbildungsnachweis noch lag eine schriftliche Beauftragung für das Führen des Gabelstaplers vor. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit ist jedoch von ausreichenden Kenntnissen auszugehen. Der Bürokollege war hin und wieder als helfende Hand tätig, ausreichende Kenntnisse über die Gefahren beim Plattentransport lagen nicht vor.
  • Einstellung/Verhalten: Der Verunfallte schätzte das Risiko beim Aufenthalt im Gefahrenbereich falsch ein.