R./Baden-Württemberg. – Axel W. (42) sollte ein Bauteil aus dem 6 m hohen Behälter entfernen. Das bedeutete für ihn: einfahren von oben. Das Herausheben des Bauteils gelang ohne Probleme. Dann wollte Axel sich hochziehen lassen. Er hatte schon mehr als die Hälfte hinter sich, als plötzlich das Tragseil riss. Und auch das Sicherungsseil versagte den Dienst. Axel hatte keine Chance und stürzte zurück in den Behälter. Was war passiert?

 

Bisher war an dem Behälter noch keine Befahrung von oben notwendig gewesen. Doch jetzt musste ein Bauteil entfernt werden. Axel hatte den Auftrag, von oben einzufahren. Eine innenliegende Leiter war nicht vorhanden. Also entschieden die Kollegen sich für ein seilunterstütztes Zugangsverfahren. Mit Winde, Tragseil und Sicherungsseil. Wenig später wurde Axel mit Auffanggurt gesichert an der Seilwinde mit Höhensicherungsgerät in den Behälter hinabgelassen.

 

„Die Winde durfte nicht für das Heben von Personen eingesetzt werden.“

 

Unten löste er sowohl das Tragseil als auch das Sicherungsseil, um besser arbeiten zu können. Denn der Durchmesser des Behälters betrug nur 2 m. Die Seile sollten beim Herausheben des Bauteils nicht im Weg sein. Das Anschlagen, der Transport nach oben und das Herausheben des Bauteils gelangen reibungslos. Jetzt musste nur noch Axel wieder hochgezogen werden. Also nahm er nacheinander beide Seile und verband sie wieder mit seinem Auffanggurt. Dann gab er seinen Kollegen ein Zeichen und ließ sich aus dem Behälter heben. Dabei riss das Tragseil.

Missglückter Hebevorgang

Es lässt sich nicht mehr ganz genau sagen, in welcher Höhe es passierte. Die Aussagen der Kollegen dazu unterschieden sich. Axel stürzte jedenfalls aus größerer Höhe nach unten. Und erst in dem Moment fiel allen Beteiligten auf, dass auch mit dem Sicherungsseil etwas nicht in Ordnung war. Eigentlich hätte es korrekt in der Öse am Rücken des Auffanggurtes eingehängt werden müssen. Doch das war nicht der Fall. Und so konnte das Sicherungsseil seine Schutzwirkung nicht erfüllen. Axel landete beim Absturz auf beiden Füßen am Boden des Behälters und verletzte sich schwer an einem Bein.

 

„In diesem Fall wurden ungeeignete Arbeitsmittel benutzt und nicht bestimmungsgemäß eingesetzt. Das Tragseil bestand aus einer Seilwinde mit zugehörigem Stahlseil. Laut Hersteller durfte sie nicht für das Heben von Personen verwendet werden. Das Höhensicherungsgerät, an welchem das Sicherungsseil befestigt war, hatte seine maximale Lebensdauer von 10 Jahren schon überschritten“, so die zuständige Aufsichtsperson. „Mit dem Lösen des Sicherungsseils entstand eine mögliche Fehlerquelle. Diese wurde nicht überprüft. Herr W. verband das Sicherungsseil erneut mit dem Auffanggurt. Es erfolgte jedoch weder eine Belastungsprobe noch eine Sichtkontrolle auf korrektes Einhaken des Karabiners. Dies hätte sofort gezeigt, dass etwas nicht stimmt. In der Gefährdungsbeurteilung fehlten die Themen ‚Befahren von Behältern‘, ‚Verwendung von PSA gegen Absturz‘ und ‚Verwendung von seilunterstützten Zugangsverfahren‘. Es wurde nur eine ganz allgemeine Unterweisung durchgeführt.“

Kurz & knapp

  • Geeignete technische Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz umsetzen, wie z.B. Siloeinfahreinrichtungen sowie seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren. Sind technische Maßnahmen nicht möglich, ist Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zu benutzen.
  • Ist die Seilwinde für die zu erwartende Beanspruchung geprüft und zugelassen?
  • Ist die PSAgA geeignet und in einwandfreiem Zustand (Sichtkontrolle, Belastungsprobe)?
  • Beim Anlegen des Auffanggurtes Vier-Augen-Prinzip beachten.