D./Nordrhein-Westfalen. – Der neue Kompressor sollte ins Obergeschoss transportiert werden. Zum Einbau an der Druckluftanlage. Das geht von der Werkshalle aus nur über eine Ladeluke. Piro R. (39) wollte dazu die geöffnete Tür in knapp vier Metern Höhe inspizieren. Dabei trat er einen Schritt zu weit nach vorn. Und stürzte ab.

 

Zur Instandhaltung gehört auch die Erweiterung von Anlagen. In diesem Fall sollte eine Druckluftanlage noch einen Kompressor bekommen. Piro hatte den Auftrag, zusammen mit zwei Kollegen den Kompressor zu transportieren, zu montieren und dann in Betrieb zu nehmen. Ein echt großes Ding, das ins Obergeschoss musste. Mit einem Gabelstapler vom Hallenflur aus.

 

„Eine PSA gegen Absturz war dauerhaft an der Decke befestigt.“

 

Der Zugang oben: eine Ladeluke in knapp vier Metern Höhe. Diese hat zwei Flügel. Und ist von außen mit einem abnehmbaren Geländer gesichert. Dieses war bereits entfernt worden, da Kollegen Palettenware nach oben transportiert hatten. Piro wollte sicher sein, dass alles passte. Denn baulich bedingt gab es Einschränkungen bei den offenen Flügeln. Durch fest verlegte Rohre an der Wand. Gemeinsam entschieden die Kollegen, dass für einen sicheren Transport kurzzeitig beide Flügel der Luke ausgebaut werden sollten. Piro wollte die dafür notwendigen Arbeitsschritte planen. Also näherte er sich der geöffneten Tür, um sich die Scharniere anzuschauen.

 

Ob er nur Augen für die Scharniere hatte oder gedanklich schon bei der Demontage war, bleibt unklar. Beim Herantreten an die Scharniere trat Piro versehentlich über die Lukenkante hinaus. Er stürzte mit den Füßen zuerst fast vier Meter in die Tiefe. Die Kollegen konnten nicht fassen, wie Piro plötzlich in der Tiefe verschwand, lösten aber geistesgegenwärtig die Rettungskette aus.

 

„Bei Instandhaltungsarbeiten kommt es häufig zu Absturzunfällen“, so die zuständige Aufsichtsperson. „Besonders dann, wenn neue oder zusätzliche Tätigkeiten anstehen. Oft sind die Abläufe noch unklar und mögliche Gefahren werden nicht erkannt. Herr R. hätte sich vor dem Herantreten an die geöffnete Tür mit einer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichern müssen. Diese befand sich dauerhaft befestigt an der Decke vor der Ladeluke. Die Absturzgefahr war im Betrieb also bekannt. An der Brandschutztür befindet sich ein Aufkleber, der vor dem Abstürzen warnt. Gleich daneben hängt die Betriebsanweisung. Sie beschreibt, was bei allgemeinen Arbeiten mit Absturzgefährdung zu tun ist. Zukünftig wird es bei allen Arbeiten an der Luke Sonderunterweisungen geben, dass die PSA gegen Absturz immer und ohne Ausnahme benutzt werden muss. Technische Lösungen für den Umbau der Lukenabsicherung werden geprüft.“

Kurz & knapp

  • Wenn es bei Instandhaltungsarbeiten zu neuen, nicht geplanten Tätigkeiten kommt: Vorgesetzten informieren. Gemeinsam mögliche Gefahren bedenken. Schutzmaßnahmen festlegen. Sichere Abläufe planen.
  • Vier-Augen-Prinzip zur Kontrolle, Prüfung und Lösungsfindung.
  • Bei Instandhaltungsarbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen geeignete Auf- und Abstiege, Zugänge, Arbeitsbühnen, fahrbare Gerüste benutzen.
  • Öffnungen, die arbeitsbedingt entstehen, absperren und kennzeichnen.
  • Sicherheitsabstände zu Absturzkanten einhalten.
  • Bei Absturzgefahr – wenn technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht möglich sind – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwenden.