S./Baden-Württemberg. – Der Wiegebehälter sollte innen neu beschichtet werden. Mit Schutzgummi gegen den Verschleiß. Dabei kam auch lösemittelhaltiger Kleber zum Einsatz. Gerald P. (32) und sein Kollege kannten sich damit aus. Doch dann kam es plötzlich zu einer heftigen Verpuffung.

 

Fördergurte, Auskleidungen, Verschleißschutz. Alles aus Gummi oder verformbaren Kunststoffen. Gerald P. und sein Kollege arbeiteten als Vulkaniseure häufiger in engen Räumen. Diesmal sollten sie die Innenseite eines Wiegebehälters mit Verschleißschutzgummi neu beschichten. Neben Werkzeugen kamen dabei lösemittelhaltiger Haftvermittler und Zweikomponentenklebe zum Einsatz.

 

„Elektrische Betriebsmittel können Zündquellen sein.“

 

Gerald befand sich im Trichter, um den ersten Klebereinstrich aufzubringen. Sein Kollege stand währenddessen außerhalb auf einer Anlegeleiter, um die Arbeitsmittel anzureichen. Und dann tropfte Wasser aus dem Silo darüber in den Trichter. Keine gute Nachricht für das weitere Vorgehen. Denn Klebevorgänge brauchen eine trockene Umgebung. Also wurde ein Warmluftgebläse geholt, um die Feuchtigkeit zu entfernen. Als Gerald das Gebläse einschaltete, entzündete sich das Gasgemisch im Trichter. Es kam zu einer plötzlichen, heftigen Verpuffung. Eine extrem heiße Druckwelle raste durch den Trichter nach draußen. Dabei erlitten Gerald und sein Kollege starke Verbrennungen. Ein dritter Mitarbeiter, der einige Meter entfernt außerhalb des Trichters stand, blieb unverletzt. Er leitete die Rettungskette ein und leistete unverzüglich Erste Hilfe.

 

„Enge Räume sind ausreichend zu belüften, um explosionsfähige Gasgemische zu vermeiden“, so die zuständige Sicherheitsfachkraft. „In diesem Fall hatte der Mitarbeiter die untere Klappe des Trichters verschlossen, um im Behälter stehen zu können. Dadurch war kein Luftaustausch möglich. Eine andere Belüftung war nicht vorhanden. Vermutlich hatten sich lösemittelhaltige Dämpfe im Trichter gesammelt. Durch das Einschalten des Warmluftgebläses wurden diese entzündet. Elektrische Betriebsmittel können Zündquellen sein. Diese sind zu vermeiden. Die Mitarbeiter waren für die Tätigkeit im Wiegebehälter unterwiesen. Es lag jedoch kein Erlaubnisschein vor. Die Gefährdungsbeurteilung war zu allgemein gehalten. Als Maßnahme war angegeben, dass in engen Räumen für ausreichende Lüftung zu sorgen ist. Hier hätte eine konkrete Maßnahme (z. B. Absaugung, Zuführung von Frischluft) benannt werden müssen.“