Atemschutzmasken – das neue Pflichtkleidungsstück. Sie sollen die Verbreitung der COVID-19-Erreger eindämmen. Aber was ist dran an dieser Behauptung? Und: Kann man die Coronamasken wiederverwenden?

 

Im betrieblichen Alltag gehören Atemschutzmasken schon lange zur anerkannten Schutzausrüstung. Zum Beispiel bei Staubbelastung oder gefährlichen Dämpfen. Dann allerdings mit entsprechenden Filtern. Die Schutzwirkung bei diesen Gefährdungen ist ausreichend bewiesen.

 

Stoff-, OP-, FFP2-Maske

Mit Beginn der Coronapandemie hieß es dann auch im Privaten: Maske tragen. Zunächst waren  das Stoffschutzmasken. Oft mit bunten Mustern und sogar selbst genäht. Später folgten die ersten medizinischen Masken, sogenannte OP-Masken. Inzwischen sind filtrierende Halbmasken – also FFP2- oder sogar FFP3-Masken – Standard, im Infektionsschutz allerdings ohne Ausatemventil. Besonders die beiden letztgenannten Masken schützen andere vor Ansteckung. Aber auch den Träger. Untersuchungen zeigen, dass das Infektionsrisiko bei diesem Typ Maske deutlich verringert ist. Voraussetzung ist allerdings das korrekte Anlegen und Tragen.

 

Kein 100-Prozent-Schutz

Eine Atemschutzmaske, die nicht eng anliegt, kann auch nicht ausreichend schützen. Einen hundertprozentigen Schutz bieten diese Corona-Schutzmasken jedoch nicht. Deshalb sind sie auch nur eine ergänzende Maßnahme neben den anderen Hygieneregeln wie Hände waschen, Abstand halten und Körperkontakt vermeiden. Corona-Atemschutzmasken sollten nur im Ausnahmefall wiederverwendet werden. Nach anfänglicher Knappheit sind ja jetzt ausreichend Schutzmasken verfügbar. Zur Verwendung bei der Arbeit zählen sie im Übrigen zur Persönlichen Schutzausrüstung. Diese stellt der Arbeitgeber zur Verfügung. Die geltende Arbeitsschutzregel empfiehlt eine Tragedauer von 75 Minuten. Danach sollte man sich 30 Minuten erholen.

 

Mehr dazu unter:

www.bgrci.de/praevention/coronavirus/handlungshilfen/psamasken;

www.dguv.de, Stichwort: FFP2-Masken