Bei einer Lärmbelastung ab 85 dB(A) ist das Tragen von Gehörschutz Pflicht. Gehörschutzkapseln eignen sich, wenn man diese oft auf- und absetzen muss. Stöpsel werden bei längeren Einsätzen bevorzugt. Viele Brillenträger finden sie bequemer. Hygienisch verpackt, lassen sie sich gut in der Arbeitskleidung verstauen. Individueller Gehörschutz (Otoplastiken) kann in Einzelfällen angefertigt werden. Fragen Sie dazu Ihren Vorgesetzten.

 

  • Kennen Sie die Gefahren dauerhafter Lärmbelastung und die Schutzmaßnahmen?
  • Werden Sie regelmäßig zum Thema Lärm am Arbeitsplatz, Gehörschutz und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G 20) beraten/unterweisen?
  • Achten Sie beim Kauf und Einsatz von Maschinen auf die Lärmentwicklung (Schallleistungspegel)?
  • Bekämpfen Sie Lärm bereits an der Entstehungsquelle und reduzieren Sie damit den zusätzlichen Aufwand zur Lärmminderung?
  • Führen Sie regelmäßig Lärmmessungen im Betrieb durch?
  • Sind Lärmbereiche und Maschinen mit mehr als 85 dB(A) gekennzeichnet durch das Gebotszeichen „Gehörschutz benutzen"?
  • Welcher Gehörschutz ist für Sie an Ihrem Arbeitsplatz geeignet (Arbeitsumgebung, Schalldämmung, Tragekomfort, medizinische Gegebenheiten, Vereinbarkeit mit anderer Persönlicher Schutzausrüstung)?
  • Können Sie Warnsignale mit Ihrem Gehörschutz noch wahrnehmen (Dämmstufen beachten)?
  • Machen Sie vor jeder Benutzung des Gehörschutzes eine Sichtprüfung auf mögliche Schäden und Mängel?
  • Nutzen Sie die vor Staub und Schmutz schützenden Aufbewahrungsboxen für Gehörschutz?
  • Erneuern Sie regelmäßig die Polster und Dämmmaterialien von Kapselgehörschützern?
  • Tauschen Sie in angemessenen Zeiträumen alte Gehörschutzstöpsel gegen neue aus?
  • Fassen Sie Gehörschutzstöpsel zur Vermeidung von Gehörgangsentzündungen nur mit sauberen Fingern an?
  • Reinigen Sie wiederverwendbaren Gehörschutz nach Angaben des Herstellers?
  • Lassen Sie regelmäßig Ihr Gehör testen (z. B. bei der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung).