M./Bayern. – Eigentlich wollte Reinigungskraft Beate S. (49) nur kurz runter zum Personalbüro. Dabei benutzte sie das Treppenhaus im Verwaltungsgebäude. Die letzten fünf Stufen wurden ihr zum Verhängnis. Sie vertrat sich den Fuß und stürzte kopfüber die Treppe runter.

 

Beate S. hatte alles richtig gemacht. Sie trug festes Schuhwerk. Sie benutzte den Handlauf, wenn sie im Treppenhaus unterwegs war. So auch am Unfalltag. Da wollte sie kurz runter ins Untergeschoss in Richtung Personalbüro. Was sie letztendlich aus dem Tritt brachte, daran kann sich Beate S. nicht mehr erinnern.

 

Vier Wochen krank

Irgendwie kam Beate S. aus dem Rhythmus, vertrat sich auf der Treppenstufe und stolperte. Der Schwung war so groß, dass sie sich mit der Hand am Handlauf nicht bremsen konnte. Und so stürzte sie die restlichen 5 Stufen hinunter ins Treppenhaus. Der Aufprall war extrem hart. Beate S. stauchte sich dabei nicht nur das linke Sprunggelenk, sondern brach sich mehrfach die linke Schulter. Außerdem prellte sie sich die linke Oberkörperseite sowie das Becken. Aufgrund der Verletzungen war Beate S. vier Wochen arbeitsunfähig.

„Unfallanalysen zeigen, dass Mitarbeiter häufig am Anfang oder am Ende einer Treppe stolpern und stürzen“, so die Sicherheitsfachkraft. „Beim Treppenlaufen denken wir nicht nach. Das wird ‚automatisch‘ erledigt. Der Wechsel der Gangart am Anfang und Ende erfolgt oft unbewusst und führt zu erhöhter Stolpergefahr. Deshalb: Treppen von Anfang bis Ende bewusst und aufmerksam gehen.“

Kurz & knapp

  • Beim Treppenlaufen lieber langsam die Stufen nehmen und einen „Gang runterschalten“.
  • Den Handlauf nutzen für zusätzliche Stabilität und Sicherheit.
  • Stolperfallen vermeiden: Nichts auf Treppenstufen stellen oder lagern.
  • Bei Nassreinigung von Böden und Treppen Warnschilder aufstellen, um Mitarbeiter vor bestehender Rutschgefahr zu warnen.
  • Schäden an Treppen (z. B. loser Bodenbelag, ausgebrochene Stufenkanten, beschädigter Handlauf) sofort melden und die Treppe ggf. sperren.