W./Thüringen. – „Ich stand etwa 35 m von der mobilen Siebanlage entfernt“, berichtet Schlosser Josef G. (39). „Dann hörte ich, wie der Motor der Anlage gestartet wurde. Wenig später gab es ein seltsames Geräusch. Also lief ich hin, um nachzuschauen. Es war Bodo S., der um Hilfe rief. Sein Arm war eingeklemmt an der Umlenktrommel. Und das Förderband lief.“

 

Zwangspause für Bodo S. (47). Sein Radlader musste gewartet werden. Eine gute Gelegenheit, die mobile Siebanlage zu prüfen. Die stand auf dem Betriebsgelände. Bodos Chef plante, sie wieder in Betrieb zu nehmen. Dazu hatte es vorab schon ein Gespräch gegeben. Da Bodo in alle Geräte und Abläufe eingewiesen war, entschloss er sich spontan, die vorbereitenden Arbeiten durchzuführen. Er holte sich den Zündschlüssel und begann mit der Sichtprüfung. Sein Ziel: eine Liste über notwendige Arbeiten und vorhandene Mängel zu erstellen. Dann ging er über in den Testbetrieb.

 

„Teile des Hemdes von Herrn S. wurden seitlich in die Trommel eingezogen.“

 

Vom Steuerstand aus sah Bodo einen großen Klumpen in der Anlage. Um ihn näher anzuschauen, öffnete er die Wartungsklappe. Bei laufendem Betrieb. Mit der rechten Hand stützte er sich auf dem Träger der Siebmaschine ab. Und dann gab es einen Windstoß. Die Wartungsklappe schlug unvermittelt zu. Mit der linken Hand versuchte Bodo, sie abzuwehren. Dabei kam er auf dem unebenen Untergrund zu Fall. Und geriet mit dem rechten Unterarm auf die Innenseite des Untergurtes. Blitzschnell wurde dieser von der Umlenktrommel eingezogen. Dort blieb Bodo gefangen und rief um Hilfe. Bis Josef G. aufmerksam wurde. Er kappte in seiner Not die Treibstoffleitung des Motors, um die Anlage zu stoppen. Anschließend löste er die Rettungskette aus.

 

„Aufgrund seiner vorherigen Tätigkeiten kann man davon ausgehen, dass Bodo S. für die Aufgabe geeignet war“, so die zuständige Aufsichtsperson. „Jedoch lag weder eine Gefährdungsbeurteilung noch eine Betriebsanweisung vor. Als Schutzeinrichtung gegen das Eingreifen in den Gefahrenbereich diente eine seitlich angeschlagene Metalltür. Diese ließ sich jedoch im geöffneten Zustand nicht fixieren. Das hätte das Zurückschlagen durch Windböen verhindert. Außerdem fehlte an der mobilen Siebanlage eine Not-Halt-Einrichtung.“

 

Kurz & knapp

  • Zur Sichtkontrolle und Prüfung dürfen Wartungsklappen mit Schutzfunktion nur bei stehendem Band geöffnet werden. Geöffnete Türen oder Klappen sind sicher zu fixieren.
  • Während des Testbetriebes sind besondere Sicherheitsmaßnahmen festzulegen und einzuhalten. Die Mitarbeiter sind entsprechend zu unterweisen und zu kontrollieren. Niemals an einem laufenden Band in Gefahrstellen eingreifen.
  • An allen mobilen Anlagen müssen Not-Halt-Einrichtungen vorhanden sein. Alle beteiligten Mitarbeiter müssen über Lage und Funktion der Schalteinrichtungen unterwiesen sein.