Die Wissenschaftler am Rensselaer Polytechnic Institute (RPI) in New York standen kurz vor einem Durchbruch. Seit drei Jahrzehnten wird hier die Nutzung von Solarenergie erforscht. Dafür lagerten seit über 20 Jahren Zellkulturen in dem Gefrierschrank eines Labors. Diese Proben wurden konstant bei -80 Grad Celsius gekühlt. Doch es gab einen Defekt. Die Kühlung des Gefrierschranks funktionierte zwar noch, aber von Zeit zu Zeit ertönte ein Signalton. Dieser wies auf die Störung hin. Der Reparaturdienst war schon beauftragt und sollte in ein paar Tagen kommen. Für die Mitarbeiter war auf einer Betriebsanweisung beschrieben, mit welchen Maßnahmen das Piepen ausgestellt werden konnte.
Hygiene im Labor ist enorm wichtig. So auch im Biotech-Centre des RPI. In diesem Fall kam die Reinigungskraft einer Fremdfirma zum Einsatz. Der externe Mitarbeiter hatte jedoch irgendwann genug von dem nervtötenden Alarmton des Gefrierschranks. Anstatt den Alarm-/Probe-Stummschaltknopf für 5 bis 10 Sekunden zu drücken, schaltete er den Labor-Gefrierschrank einfach ganz aus. Die Temperatur in den Forschungskühlgeräten schnellte daraufhin auf -25,6 Grad Celsius hoch. Damit wurde die jahrzehntelange wissenschaftliche Arbeit zerstört.
Die Hochschule verklagte daraufhin die Reinigungs-Fremdfirma auf Schadensersatz. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass Mitarbeiter von Fremdfirmen gerade in sensiblen Bereichen wie Laboren angemessen eingewiesen und geschult werden. Sie müssen über die möglichen Folgen ihrer Handlungen informiert sein. Und auch über Veränderungen im Betrieb und aktuelle Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Es reicht vonseiten des Betriebes nicht aus, Betriebsanweisungen zu schreiben, die zwar die eigenen Mitarbeiter kennen und verstehen, aber nicht Betriebsfremde.