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Ausgetrampelt
Eine Spaziergängerin verletzte sich, als sie einen auf den Wanderweg gefallenen Baum umging. Dabei nutzte sie einen Trampelpfad und stürzte. Ihre Klage auf Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wurde abgewiesen. Der Waldbesitzer müsse nur auf Gefahren auf allgemein zugänglichen Wanderwegen hinweisen. Vor deutlich sichtbaren Hindernissen wie dem Baum brauche er nicht zu warnen.
(OLG Celle Aktenzeichen 14 U 147/05)
Schmerzhafte Zirkusnummer
Ein Zirkusbetreiber musste einer Zuschauerin 4.000 EUR Schmerzensgeld und 5.000 EUR Schadenersatz zahlen. Die Frau war beim Platznehmen zwischen die Sitz- und Bodenbretter in das Gerüst unter der Tribüne gestürzt. Folge: Sprunggelenkbruch. Urteil: Der Betreiber konnte nicht mit Sicherheit beweisen, dass die Hilfskräfte bei Aufbau und Kontrolle mögliche Gefahren ausgeschlossen hatten.