R./Mecklenburg-Vorpommern. – Was für ein herrlicher Spätsommertag! Die Schicht war vorbei. Das E-Bike wartete vor dem Werksgelände. Hydroanlagenfahrer Konrad M. (51) freute sich auf die Fahrt nach Hause. Je weiter er über das Land fuhr, desto goldiger wurde das Abendlicht. Während Konrad seine Fahrt auf der Landstraße genoss, näherte sich mit großer Geschwindigkeit von hinten ein Pkw. Dann gab es einen lauten Knall. Konrad wurde über Motorhaube und Dach des Pkw geschleudert. Er landete auf der Fahrbahn und verstarb noch am Unfallort.

 

Der Pkw-Fahrer erlitt einen Schock. Er hatte den Radfahrer vor sich nicht gesehen. Er war mit heruntergeklappter Sonnenblende gefahren. Die tiefstehende Sonne hatte ihn geblendet. Nach dem Aufprall hielt er sofort an, verständigte die Rettungsstelle und leistete Erste Hilfe. Die Reanimationsversuche verliefen jedoch erfolglos. Aufgrund der schweren Kopfverletzungen verstarb Konrad noch am Unfallort.

 

Der Sachverständige der Polizei kam zu folgenden Ergebnissen: „Der Radfahrer Herr M. wurde mittig des rechten Fahrstreifens von hinten mit der Frontseite des Pkw erfasst. Der Pkw-Fahrer fuhr mit heruntergeklappter Sonnenblende. Ein Zeuge gab ebenfalls an, dass die Sonne tief stand und stark blendete. Es gab an der Unfallstelle weder Brems- noch Blockierspuren. Der Pkw-Fahrer hatte vor der Kollision also gar nicht reagiert. Mit Hilfe eines am Folgetag angefertigten Videos wurden die Sichtbedingungen rekonstruiert. Das Ergebnis: Eine Kollision wäre durch reduzierte Geschwindigkeit, Bremsen oder Ausweichen vermeidbar gewesen. Da es keinen Radweg gab, musste Herr M. auf der Straße fahren. Er trug jedoch weder einen Helm noch eine Warnweste. Es ist davon auszugehen, dass Warnkleidung mit Reflektoren seine Erkennbarkeit verbessert hätte. Weiterhin wären die Verletzungsfolgen am Kopf geringer ausgefallen, wenn er einen Helm getragen hätte. Auch ein Rückspiegel am Fahrrad und Fahren weiter rechts nahe am Straßenrand hätten helfen können. Für versicherungspflichtige E-Bikes und Pedelecs sind Rückspiegel Pflicht.