P./Mecklenburg-Vorpommern. – „Ich gehe jetzt unter den Radlader, um den Wagenheber herauszuholen.“ Das waren die letzten Worte von Gregor Z. (38). Dann kippte die rechte Achsseite weg und erdrückte ihn. Eigentlich eine Routinereparatur. Was war dabei schiefgelaufen?

 

An zwei Radladern sollten die Reifen gewechselt werden. Die beauftragten Kollegen waren erfahrene Fahrer und Kfz-Mechaniker. Zunächst wurden die Radlader nebeneinander stehend aufgebockt, die Achsen mit Kanthölzern unterlegt und die Hinterräder abgenommen. Dann wurde das linke Rad des ersten Radladers montiert. Dabei kam ein Wagenheber zum Einsatz, der für 30 Tonnen ausgelegt war. Die linke Seite wurde so hoch gehoben, dass das Rad mit Hilfe eines Gabelstaplers problemlos montiert werden konnte. Dann wurde der Wagenheber vermutlich zu schnell abgelassen. Es entstand eine Schaukelbewegung, deren Kräfte zusammen mit dem Absinken auf den Holzstapel unter der rechten Achse wirkten. Das war der Moment, in dem Gregor unter dem Radlader verschwand. Der Holzstapel krachte zusammen und die Hinterachse quetschte Gregor tödlich.

Kurz und knapp

  • Technik: Der Hersteller gibt oft in der Betriebsanleitung keine technischen oder organisatorischen Hilfen, wie der entsprechende Reifen- bzw. Radwechsel an dem Radlader durchzuführen ist. In diesem Fall muss das Unternehmen nach einer Gefährdungsbeurteilung die entsprechende Betriebsanweisung erstellen.
  • Organisation: Die Räder hätten nur einzeln gewechselt werden dürfen. Beim Ablassen durch den Wagenheber und der entsprechenden Bewegung hätte so keinerlei Gefahr bestanden. Zur Abstützung radfreier Achsen sind kreuzweise übereinandergelegte Kantholzstapel oder Metallständer einzusetzen. Kreuzweise übereinander heißt: in jeder Lage mindestens zwei Kanthölzer. Einzelne übereinandergelegte Kanthölzer sind instabil und halten in einer Richtung kaum Querkräfte auf.
  • Kommunikation/Information: Der eine Kollege hätte den anderen stoppen müssen, als dieser ankündigte, sich in den Gefahrenbereich begeben zu wollen.
  • Qualifizierung/Wissen/Erfahrung: Die Routinearbeiten wurden als unkritisch eingeschätzt. Beide Kollegen hatten weder Unterweisungen noch Arbeitsanweisungen für den Radwechsel erhalten. Allein wegen ihrer Erfahrung wurden sie als geeignet für diese Arbeiten eingestuft.
  • Einstellung/Verhalten: Es ist anzunehmen, dass aufgrund von Routine die Gefahr falsch eingeschätzt wurde.