Viele Geräte und Maschinen verursachen Lärm. Die muss der Hersteller so kennzeichnen, dass klar ist, wie laut sie sind. Dazu gehört die Angabe, wie laut es am Arbeitsplatz des Bedieners ist und wie laut es insgesamt im Raum und an benachbarten Arbeitsplätzen wird. Zu bevorzugen sind immer Geräte und Maschinen, welche die Grenzwerte für Lärm nicht nur einhalten, sondern möglichst weit unterschreiten.

 

Zwei verschiedene Lärmpegel sind an Geräten und Maschinen anzugeben:

 

1. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz des Maschinenbedieners (LpA)

Dieser gibt an, wie laut es am Arbeitsplatz des Maschinenbedieners ist (z. B. in der Steuerkabine eines Radladers). Gemessen wird unter normalen Einsatzbedingungen bei laufender Maschine mit geschlossenen Türen und Fenstern der Steuerkabine. Stillstände der Maschine sind nicht berücksichtigt. Somit weiß man, wie viel Lärm üblicherweise auf den Maschinenbediener einwirkt.

 

2. Der Schallleistungspegel (LWA)

Mit ihm können Maschinen hinsichtlich der Lärmentwicklung und Abgabe von Geräuschen auf benachbarte Arbeitsplätze verglichen und beurteilt werden. Somit lässt sich berechnen, wie laut die Maschine beispielsweise unter ungünstigen akustischen Bedingungen im Raum sein wird. An Wänden und Decken von Hallen kann sich Lärm „hochschaukeln“, so dass die Maschinen im Raum wesentlich höhere Schallpegel als bei der Messung nach Norm erzeugt. Dann müssen Maßnahmen geplant werden, um den Lärm zu reduzieren. Diese sind auch empfehlenswert, um die Kommunikation der Mitarbeiter zu verbessern.