D./Thüringen. – Baumaschinist Milan P. (39) schwenkte die Arbeitsbühne herum. Dann gab es in 13 m Höhe plötzlich einen lauten Knall. Es kam zum Zusammenstoß mit der Hochspannungsfreileitung. Diese riss, fiel zu Boden und schlug dort wild um sich. Ein grasbewachsener Erdhügel wurde in Brand gesetzt. Milan starb oben im Arbeitskorb.

 

Mehrere Überwachungskameras mussten gereinigt werden. Sie befanden sich in ca. 8 m Höhe am Werkstattgebäude. Ein Fall für Milan und seinen Kollegen. Die Hubarbeitsbühne sollte beiden ein sicheres Arbeiten in der Höhe ermöglichen. Da jedoch Starkstromleitungen in 13 m Höhe verliefen, wurden die Aufstellorte vorher genau festgelegt. Gemeinsam arbeiteten beide Kollegen im Arbeitskorb und reinigten die Kameras auf der einen Hallenseite. Dann sollte die Hubarbeitsbühne umgesetzt werden. Die Schicht des Kollegen war beendet. Also übernahm Milan den Job allein. Allerdings stellte er, entgegen der Vorgabe des Aufsichtsführenden, die Hubarbeitsbühne direkt unter der Freileitung ab. Dann fuhr er den Arbeitskorb nach oben und begann zu arbeiten.

 

Gefährlicher Schwenk

Beim Verschwenken geriet Milan in den Gefahrenbereich. Und dann direkt in die Freileitung. Es gab einen lauten Knall. Dann schmorte die unter Spannung stehende Freileitung durch und fiel zu Boden. Der Strom floss über die ausgefahrenen Stützen der Hubarbeitsbühne in den Erdboden.

 

„Der Starkstrom traf Milan direkt im Arbeitskorb.“

 

Die herbeigeeilten Kollegen konnten nichts mehr für Milan tun. Die gesamte Hubarbeitsbühne stand unter Spannung. Am Boden hatte sich durch die umherschlagende Starkstromleitung ein gefährlicher Spannungstrichter gebildet. Ihn zu betreten, wäre für alle Beteiligten tödlich gewesen.

 

„Aufgrund des Spannungstrichters am Boden wurde der Gefahrenbereich sofort abgesperrt. Erst musste die Freileitung durch den Energieversorger abgeschaltet werden. Dann konnten sich Rettungskräfte der Unfallstelle nähern“, so die zuständige Aufsichtsperson. „Die Körperdurchströmung führte zum Tod von Herrn P. Die Hubarbeitsbühne hätte nicht unter der Freileitung aufgestellt werden dürfen. Dies entsprach nicht der Absprache und war auch nicht notwendig. Egal, ob Hubarbeitsbühne, Kran, Bagger oder Lkw-Kipper: Bei Arbeiten in der Nähe von Freileitungen sind Sicherheitsabstände einzuhalten.“