R./Thüringen. – Ein Radlader sollte betankt werden. Tankwagenfahrer Dirk S. (39) stellte sein Fahrzeug ab und verließ die Fahrerkabine. Während Dirk sich seitlich neben dem Tankwagen aufhielt, fuhr der Radlader plötzlich rückwärts. Für Dirk wohl völlig unerwartet. Und so wurde er zwischen Radlader und Tankwagen eingequetscht.

 

Beim Betanken von Radladern gab es eine klare innerbetriebliche Regelung: Der Tankwagen wird am Tankplatz abgestellt. Die zu betankende Erdbaumaschine fährt dorthin. Der Erdbaumaschinenführer führt die Zapfpistole in den Tankstutzen ein. Der Fahrer des Tankwagens hält sich währenddessen auf der sicheren Pritsche auf und bedient die Pumpe des Dieseltanks von dort aus. So weit, so gut.

 

Blech traf auf Blech

Warum Dirk es anders machte, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Der Radlader, den er betanken sollte, hatte jedenfalls gerade einen Lkw mit Kies beladen. Vermutlich hatte Dirk gesehen, dass der Radladerfahrer den Lieferschein über die Fahrerkabine an den Lkw-Fahrer ausgehändigt hatte. Und so ging er wohl davon aus, dass der Ladevorgang abgeschlossen war. Er fuhr daher direkt zum Radlader und stellte sein Fahrzeug im Lade- und Rangierbereich ab. Doch die Radladerschaufel war noch voll Rohkies. Der Radladerfahrer setzte zurück. Das Heck schwenkte aus. Der Lkw-Fahrer hörte nur noch, wie Blech auf Blech traf. Dazwischen befand sich Dirk. Er hatte keine Chance.

 

„Warum Herr S. sich nicht an die Regel für den Tankvorgang hielt, lässt sich nicht mehr klären“, so die zuständige Aufsichtsperson. „Die vorgeschriebene Warnweste (PSA) benutzte er jedenfalls nicht. Ob der Radladerfahrer in den Monitor der Rückfahrkamera blickte, bleibt ebenfalls unklar. Zum Unfallzeitpunkt ging gerade die Sonne auf. Die Rückfahrkamera war in Richtung Osten gerichtet. Zudem war es sehr kalt und feucht. Daher können eine Blendung und ein Beschlagen der Rückfahrkamera ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.“

Kurz & knapp

  • Vorab bedenken: Wo können beim Einsatz von Erdbaumaschinen Gefährdungen durch tote Winkel oder schwer einsehbare Bereiche entstehen?
  • Personen dürfen sich nicht im Gefahrenbereich von Erdbaumaschinen aufhalten.
  • Bei nicht ausreichender Sicht auf den Fahr- und Schwenkbereich Kamera-Monitor-Systeme nutzen und/oder einweisende Person einsetzen.
  • Durch Blickkontakt, Handzeichen oder Warnsignal den Radladerfahrer aufmerksam machen. Erst dann das Fahrzeug verlassen.
  • Verlässt der Fahrzeugführer das Gerät, Warnweste tragen.