G./Nordrhein-Westfalen. – „Wir waren auf der oberen Ebene der Anlage und haben Basti gerufen. Er hat sich umgedreht, einen Schritt gemacht. Und dann war er plötzlich weg“, erinnert sich Kollege Sabri Y. (31). „Ein krasser Absturz und ein Schock für alle Beteiligten.“

 

Die Anlage befand sich im Umbau. Sebastian M. (39) war auf der oberen Ebene mit dem Aufmaß beschäftigt. Ganz in der Nähe der großen, ungesicherten Bodenöffnung. Währenddessen befanden sich Sabri Y. und ein weiterer Kollege im Krankorb. „Wir wollten Basti etwas fragen und haben ihn gerufen“, erinnert sich Sabri.

 

„An der Bodenöffnung fehlte der Seitenschutz.“

 

„Basti war so vertieft in seine Messungen und Notizen, dass er sich erschreckt hat. Reflexartig machte er einen Schritt zur Seite. Und da war dann schon die Bodenöffnung.“ Aus der Bewegung heraus fiel Sebastian mit dem Gesicht nach unten etwa 5 m in die Tiefe auf die untere Ebene aus Stahlblech. „Wir haben ihn fallen sehen und sind dann sofort zu ihm. Haben Erste Hilfe geleistet, den Notruf abgesetzt und die Rettungskette eingeleitet. Basti war schwer verletzt.“

„Die große Bodenöffnung der Anlage hätte während des Umbaus mit einem Seitenschutz gesichert werden müssen“, so die zuständige Aufsichtsperson. „Kleinere Bodenöffnungen sind – je nach Lage – mit Bohlen, Blechen, Gittern oder Netzen zu sichern. Die Abdeckungen sind unverschieblich zu befestigen. Sie müssen für Fußgänger gefahrlos begehbar und je nach Situation auch für Fahrzeuge befahrbar sein.“

Kurz & knapp

  • Nie ungesichert in der Nähe von Absturzkanten arbeiten
  • Fehlende Absturzsicherung immer dem Vorgesetzten melden
  • Bodenöffnungen durch nicht verschiebbare, tragfähige Abdeckungen oder Seitenschutz absichern
  • Auf sichere Zugänge zu den Arbeitsbereichen in oberen Ebenen achten
  • Arbeitsbereiche aufräumen und Stolperstellen beseitigen; Material nicht im Verkehrs- oder Rettungsweg lagern