R./Mecklenburg-Vorpommern. – „Ben kennt unseren Betrieb seit Jahren. Er ist Schlosser bei einer Fremdfirma. Und wird von unserem Betrieb oft angefordert“, erinnert sich Mitarbeiter Stefan M. (37). „In diesem Fall sollte er drei Bodenbleche im Erdgeschoss entfernen. Eigentlich ein Routinejob. Und dann kam es zu diesem fürchterlichen Absturz!“

 

Eine Pumpe sollte mit dem Autokran aus dem Untergeschoss herausgehoben werden. Dafür mussten zuvor drei Bodenbleche im Erdgeschoss entfernt werden. Eine Routineaufgabe für den erfahrenen Schlosser Ben G. (49). Als Mitarbeiter einer Fremdfirma für Instandhaltung hatte Ben über die Jahre schon etliche erfolgreiche Einsätze in dem Betrieb gehabt. Die Aufgabe war klar. Und so begab sich Ben auf die ihm bekannte Fläche mit der Rohrdurchführung und den Bodenblechen. Was er allerdings nicht wusste: Hier hatte es in der Zwischenzeit eine Änderung in der Konstruktion gegeben. Seit seinem letzten Arbeitseinsatz war das hintere Bodenblech gegen eine feste Rohrdurchführung und das Blech daneben gegen ein Provisorium ausgetauscht worden.

 

„Der Mitarbeiter wusste nichts von der baulichen Veränderung.“

 

Eine wichtige Information fehlte

Völlig ahnungslos schlug Ben erst das vordere Bodenblech an und transportierte es mit dem Kran zur Seite. Dann schlug er das mittlere Bodenblech an. Währenddessen stand er auf dem dritten Blech, das nur als Provisorium befestigt war. Als er nun das zweite Blech anhob und dabei einen Schritt vorwärts machte, begann das Provisorium unter seinen Füßen zu kippen. Das alles kam so überraschend, dass Ben keine Chance hatte zu reagieren. Er verlor den Halt und stürzte 3,50 m tief in das Untergeschoss. Dabei verletzte er sich schwer.

 

„Dem Beschäftigten der Fremdfirma war nicht bekannt, dass es seit der letzten Wartungsarbeit eine Konstruktionsänderung gegeben hatte“, so die zuständige Sicherheitsfachkraft. „Herr G. war ein erfahrener Schlosser und kannte die örtlichen Gegebenheiten und das Arbeitsumfeld. Für ihn war es eine Routinearbeit, die er schon häufig durchgeführt hatte. Zum Unfall führte, dass Herr G. nichts von der baulichen Veränderung an der Rohrdurchführung wusste. Auch die Gefährdungsbeurteilung war nicht angepasst worden. Es war das erste Mal nach Änderung der Konstruktion, dass der Boden wieder geöffnet wurde. Da Herr G. sich auf den sicheren Krantransport konzentrierte, bemerkte er nicht, dass das Provisorium nicht sicher auflag und nur noch auf zwei Auflageflächen ruhte. So kam es zum Kippen und letztendlich zum Absturz von Herrn G. Das Provisorium wurde umgehend durch ein Bodenblech mit vier Auflageflächen an der Rohrdurchführung nachgerüstet. Die Bodenbleche lassen sich jetzt über Scharniere und eine Drahtseilwinde öffnen. Ein Betreten des Gefahrenbereichs ist nicht mehr notwendig. Außerdem wurden die Regelungen zur Zusammenarbeit mit Fremdfirmen überarbeitet.“

Kurz & knapp

  • In der Arbeitsfreigabe müssen Mitarbeiter von Fremdfirmen über bauliche Veränderungen an Maschinen und Anlagen informiert werden.
  • Änderungen in der Konstruktion können auch Änderungen im Arbeitsablauf zur Folge haben. Dies ist gerade bei Routinetätigkeiten zu berücksichtigen.
  • In der Gefährdungsbeurteilung sind neu entstandene Gefahren und Gefahrenbereiche zu beschreiben und Schutzmaßnahmen festzulegen.