R./Sachsen-Anhalt. – Anlagenführer müssen Maschinen und Anlagen nicht nur sicher einrichten und bedienen, sondern auch überwachen. Dabei gilt es, den Maschinenlauf aufmerksam zu beobachten, um Funktionsstörungen frühzeitig zu erkennen. Doch was ist, wenn der Sicherungsautomat (Leistungsschalter) auslöst?

 

Anlagenbediener Markus W. (39) arbeitete in einem Transportbetonwerk. Am Unfalltag kam es zu einer Störung. Der Sicherungsautomat – eine Überstromschutzeinrichtung – hatte im Schaltschrank ausgelöst. Markus öffnete diesen und schaltete wieder ein. Doch der Sicherungsautomat löste wieder aus. Noch einmal probierte Markus sein Glück. Und wieder passierte das Gleiche.

 

Ganz schön hartnäckig

Statt die betriebsinterne Elektrofachkraft zu rufen, versuchte Markus es mit Hartnäckigkeit. Und schaltete nacheinander immer wieder den Sicherungsautomaten. Bis dieser letztendlich versagte. Plötzlich gab es einen lauten Knall. Ein Störlichtbogen entstand. Durch die hohen Temperaturen kam es augenblicklich zum Brand im Schaltschrank. Markus hatte enormes Glück. Er erlitt lediglich Verbrennungen an der Hand.

 

„Herr W. hätte nach einmaligem Schalten sofort eine Elektrofachkraft hinzuziehen müssen“, so die zuständige Sicherheitsfachkraft. „Nur nach Absprache und unter Aufsicht dürfen elektrotechnisch unterwiesene Personen Schalter und Sicherungsautomaten quittieren und Schraubsicherungen wechseln. Jedes Schalten beziehungsweise jeder Sicherungswechsel im Schaltschrank wird ab sofort auf einer Liste dokumentiert. Dies verhindert mehrfaches Quittieren und Wechseln. Zukünftig werden die Anlagenteile gekennzeichnet, die nur durch unterwiesene Personen geöffnet werden dürfen. Der Rest bleibt verschlossen und gesichert. Und für diesen Schaltschrank ist ab sofort eine Elektrofachkraft verantwortlich.“

Kurz & knapp

Wer darf eigentlich was?

  • Der Laie ist weder elektrotechnisch unterwiesen noch Elektrofachkraft. Er darf eine Sichtprüfung an Geräten durchführen, elektrische Geräte an- und abstecken, ein- und ausschalten, Lampen bis 200 W wechseln und Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) betätigen.
  • Die elektrotechnisch unterwiesene Person kennt die möglichen Gefahren, die notwendigen Schutzeinrichtungen und -maßnahmen für genau definierte Tätigkeiten mit elektrischem Strom. Dazu gehören auch die 5 Sicherheitsregeln und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Elektrounfällen. Sie arbeitet ausschließlich unter Aufsicht und Anweisung der Elektrofachkraft. Bei Fragen und Unklarheiten muss sie sich an diese wenden können.
  • Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage, die ihr übertragenen Elektroarbeiten zu beurteilen, Gefahren zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu organisieren. Zu ihren Aufgaben gehören: Störungsbeseitigung und Anlageninstallation, fachgerechte Instandhaltung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, Fehlersuche, Funktionsprüfung und die Unterweisung von Kollegen.