H./Brandenburg. – Die Anlage im Werk sollte mehr Leistung bringen. Dafür mussten stärkere Leitungen in einem Schaltschrank verlegt werden. Für die Arbeiten wurde eine Fremdfirma beauftragt. Seitens des Betriebes wurde Woody K. (52) als Gehilfe bereitgestellt. Beim Abklemmen der alten Leitung im Schaltschrank gab es plötzlich einen Lichtbogen. Was war passiert?
Die Vorgaben für den Auftrag waren klar. Zunächst sollte die alte Zuleitung zum Schaltschrank am Einspeisetrafo sicher ausgeschaltet und dann auf Spannungsfreiheit geprüft und geerdet werden. Der benachbarte Schaltschrank sollte dabei unter Spannung bleiben, da andere Anlagenteile weiterarbeiten mussten. Doch dann versuchte Woody, die Schrauben der alten Leitung zu lösen – mit dem Ringschlüssel von hinten und dem Maulschlüssel vorn.
„Der eingesetzte Mitarbeiter hatte nicht die Fachkunde eines Elektrikers.“
Dabei kam er gegen die Stromschiene des benachbarten Schaltschrankes. Das löste einen starken Lichtbogen aus. Der Lastschalter trennte sofort, so dass die Einwirkung nur kurz war. Doch der Strom floss den Weg des geringsten Widerstandes durch den Ringschlüssel in die geerdete Leitung. Woody wurde an der Hand verbrannt. Die Mitarbeiter der Fremdfirma leisteten Erste Hilfe, bis der Notarzt Woody ins Krankenhaus transportierte.
„Elektroarbeiten dürfen nur im freigeschalteten Zustand ausgeführt werden“, so die zuständige Sicherheitsfachkraft. „Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von fachkundigen Personen und bei Einhaltung der fünf Sicherheitsregeln durchgeführt werden. Der eingesetzte Mitarbeiter hatte nicht die Fachkunde eines Elektrikers. Im Schaltschrank fehlte außerdem eine trennende, isolierende Plexiglasscheibe zum Nachbarschrank. Schutzhandschuhe hätten die Verletzungen gemildert. Bei Arbeiten mit gegenseitiger Gefährdung ist ein Koordinator einzusetzen, um geeignete Schutzmaßnahmen wie z. B. Arbeits- oder Betriebsunterbrechungen umsetzen zu können.“
Kurz & knapp
- Vor Beginn der Arbeiten müssen der Auftragsverantwortliche des Betriebes und der Verantwortliche der Fremdfirma gegenseitige Gefährdungen gemeinsam vor Ort ermitteln. Also Gefährdungen, die sich bei Ausführung der Arbeiten für die eigenen Mitarbeiter und für die Fremdfirmenmitarbeiter ergeben können. Dabei ist der erstellte Ablaufplan mit einzubeziehen. Geeignete zusätzliche Schutzmaßnahmen sind festzulegen.
- Nur für den Auftrag geeignete Mitarbeiter des Betriebes und Fremdfirmenmitarbeiter einsetzen. Das heißt, sie müssen fachlich und gesundheitlich geeignet sein.
- Geeignete Persönliche Schutzausrüstung tragen.