Stäube, Schweißrauche, Lösemitteldämpfe, giftige Gase oder Gemische. Wer Gefahrstoffe am Arbeitsplatz einatmet, kann schwer erkranken. Manchmal erst Jahrzehnte nach der Einwirkung. Die Gefahren werden oft unterschätzt und Schutzmaßnahmen fehlen.

 

An vielen Arbeitsplätzen gibt es Gefahrstoffe in der Luft. Doch allzu häufig ist keine Absaugung bzw. keine Absauganlage vorhanden. Oder die Absauganlage funktioniert nicht richtig, z. B. weil sie verstopft ist aufgrund einer fehlenden Wartung. An anderer Stelle sind Absauganlagen zwar vorhanden, würden auch funktionieren, werden aber bei der Arbeit gar nicht erst eingeschaltet. Oder die Absauganlage ist nicht passend ausgelegt. Das heißt, die Luft wird eher noch zum Mitarbeiter hin gesaugt. Oder das Erfassungselement ist an der falschen Position. Hier ist z. B. die Frage wichtig, ob der Gefahrstoff schwerer oder leichter als Luft ist.

 

Schwerpunkt Absaugeinrichtung

Der Austritt gefährlicher Stoffe ist zu vermeiden. Wenn das nicht geht, müssen Gefahrstoffe möglichst dort, wo sie entstehen oder austreten, erfasst und weggeleitet werden, z. B. durch Absauganlagen.

Das sind die Fakten:

  • Je weiter die Erfassungsstelle entfernt ist (z. B. Mündung eines Saugrohrs mit Flansch, Trichteraufsatz oder ohne), desto geringer ist die Geschwindigkeit, mit der Luft angesaugt wird.
  • Die Auswahl der richtigen Absaugeinrichtung für die jeweiligen Gefahrstoffe an der richtigen Stelle ist wichtig (z. B. Absaugung an Einfüll- und Austrittsöffnungen von Abfüllanlagen, schwenkbare Absaugstutzen beim Schweißen, Tischabsaugung bei Klebe- oder Schleifarbeiten). Das heißt, es ist vorab zu prüfen, welche Stoffe erfasst werden sollen und welche Dichte sie haben im Verhältnis zur Luft. Sind sie schwerer (z. B. viele Lösemittel) oder leichter als Luft? Und wie ist die Luftströmung? Auf jeden Fall ist zu beachten, dass die Luftführung vom Mitarbeiter weg erfolgt, nicht zu ihm hin!
  • Der Erfassungsgrad des Flansches/ der „Düsenplatte“ ist 30 % höher als der eines Trichters. In einzelnen Fällen ist der Trichter dennoch sinnvoll, wie z. B. bei stetigen Thermikströmungen (z. B. Schweißrauche, die nach oben steigen) oder schwallartigem Auftreten von Gefahrstoffen.
  • Absaugsysteme sollten so gebaut sein, dass sie mit möglichst geringem Aufwand einen großen Effekt erzielen.
  • Wo Luft abgesaugt wird, muss auch Luft zugeführt werden: Für ausreichende Zuluftmenge sorgen!

 

Das kann jeder tun

  • Bei staubigem Arbeitsplatz, starkem Dunst, Geruch oder angenommenen Gefahrstoffen in der Luft dies dem Vorgesetzten, dem Betriebsrat, der SiFa oder dem Betriebsarzt mitteilen.
  • Sollten vom Betrieb aus keine Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, ist auch eine Meldung bei Arbeitsschutzbehörden oder der BG RCI möglich.
  • Die Absauganlage bei der Arbeit einschalten!
  • Erfassungselemente nachführen!
  • Unregelmäßigkeiten melden, z. B. wenn keine Sogwirkung festzustellen ist oder Staub- und Geruchsentwicklung trotz Absaugung stark sind.
  • Melden, wenn der Eindruck besteht, dass die Nutzung der Anlage die Belastungssituation verschlimmert.
  • Festgestellte Defekte melden oder, wenn befugt oder verantwortlich, direkt abstellen.