M./Bayern. – Bobby V. (36) war als externe Reinigungskraft im Einsatz. Zusammen mit seinem Kollegen sollte er die Schlackenaufbereitungsanlage eines Betriebes reinigen. Dies geschieht von innen bei abgeschalteter Anlage. Während Bobby dort noch seine Arbeit machte, schaltete ein Kollege die Anlage ein. Dabei wurde Bobby eingeklemmt.

 

Wenn Müll verbrannt wird, entsteht Schlacke. Diese wird gebrochen und anschließend aufbereitet und sortiert. Dazu wird die Rohschlacke in unterschiedliche Korngrößen gebracht. Die dafür installierte Siebanlage trennt die groben von den feinen Anteilen. Danach werden Eisenschrott und andere Metalle durch Magnete und Wirbelstrom getrennt. Diese werden recycelt und wiederverwendet. Kein Wunder, dass solche Anlagen in regelmäßigen Abständen gereinigt werden müssen.

 

„Die externen Reinigungskräfte waren vor Ort an der Anlage nicht unterwiesen worden.“

 

Anlage unerwartet in Betrieb genommen

Bobby und sein Kollege hatten den Auftrag erhalten, die Siebanlage zu reinigen. Eine klare Sache, dachten alle Beteiligten. Die Arbeiten gingen gut und zügig voran. Bobby befand sich noch in der Anlage, als ein Kollege diese unerwartet wieder in Betrieb nahm. Das Förderband lief an und drückte Bobby unter einen Träger. Hier wurde er in einem 19 cm großen Spalt eingeklemmt. Sofort wurde die Leitwarte informiert und die Rettungskette aktiviert. Für Bobby kam jedoch jede Hilfe zu spät. Er starb an seinen Verletzungen.

 

„Die externen Reinigungskräfte waren vor Ort an der Anlage nicht unterwiesen worden“, so die zuständige Aufsichtsperson. „Auch war das Thema ,gegenseitige Gefährdung‘ im Team nicht ausreichend thematisiert worden. Der Kasten der Siebanlage war von der Stirnseite her begehbar. An ihr befindet sich eine Revisionsklappe. Diese war nicht elektrisch gesichert. Infolgedessen lief das Förderband beim Einschalten der Anlage sofort an. Der Kollege hatte nicht sichergestellt, dass der Verunfallte den Siebkasten verlassen hatte. Die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisungsunterlagen wurden nach dem Unfall sofort überarbeitet und die Mitarbeiter diesbezüglich unterwiesen. Durch geeignete technische Maßnahmen wie z. B. ein Schlüssel-Transfer-System wird zukünftig sichergestellt, dass die Anlagen während der Reinigungsarbeiten sicher abgeschaltet sind und vor Inbetriebnahme immer eine Sichtkontrolle der Arbeitsbereiche erfolgen muss. Ebenfalls wurden die Reißleinenschalter der gesamten Anlage instand gesetzt.“

Kurz & knapp

  • Mitarbeiter von Fremdfirmen, die an betriebseigenen Anlagen arbeiten, müssen eingewiesen und unterwiesen sein, um die Arbeitsbedingungen, die verschiedenen Gefährdungen und den sicheren Arbeitsablauf zu kennen.
  • Anlagen sind stillzusetzen und per Schlüssel-Transfer-System oder per Hauptschalter mit Vorhängeschloss vor versehentlichem Wiedereinschalten zu sichern.
  • Vor dem Wiedereinschalten ist per Sichtkontrolle zu prüfen, ob sich noch jemand im Gefahrenbereich der Anlage aufhält.