H./Niedersachsen. – Fredo P. (36) hatte den Magnetständer am Brückenkran angeschlagen zum Transport an den nächsten Schaltisch. Doch das Anheben ging schief. Erst gab es einen lauten Knall. Dann traf der Magnetständer Fredo an der Seite.
Haftmagnete haben eine hohe Kraft. Deshalb werden sie auf Schaltischen aus Stahl eingesetzt, wo Betonfertigteile hergestellt werden. Danach werden die Magnete in einem Magnetständer bis zum nächsten Einsatz gelagert. Die Magnetständer können per Kran durch die Halle bewegt werden, so dass ein zeitaufwendiger einzelner Transport der Magnete nicht notwendig ist.
Fredo hatte den Auftrag, Betondecken an mehreren Schaltischen mittels Magneten einzuschalen. Der Magnetständer stand bestückt mit den Magneten bereit zum Transport an den benachbarten Schaltisch. Dazu hing Fredo den Magnetständer ordnungsgemäß am Brückenkran ein. Dann betätigte er die Steuereinheit zum Anheben. Die Last hob ab und blieb dann an der unteren Ecke des ersten Schaltischs hängen. Durch die Krafteinwirkung schnippte der Magnetständer zurück. Er traf Fredo mit Wucht an seiner linken Seite. Dabei brachen mehrere Rippen. Ein Kollege hörte den lauten Knall. Geistesgegenwärtig lief er zu Fredo hinüber und leitete unverzüglich Erste-Hilfe-Maßnahmen ein.
„Der Mitarbeiter war für diese Tätigkeit nicht geeignet.“
„Der Mitarbeiter hat vermutlich während des Transportes die Last nicht beobachtet und deswegen das Hängenbleiben vom Magnetständer nicht rechtzeitig bemerkt“, so die zuständige Aufsichtsperson. „Die Unfalluntersuchung ergab, dass der Mitarbeiter weder einen Befähigungsnachweis zum Führen des Kranes besaß noch am Kran unterwiesen wurde. Er war somit für diese Tätigkeit nicht geeignet. Außerdem wurde die Gefährdungsbeurteilung nicht angemessen durchgeführt. Der Betrieb leitete sofortige Maßnahmen ein. Es wurden Prüfungen (theoretisch und praktisch) aller Kranführer im Betrieb durchgeführt und Befähigungsnachweise erstellt. Alle Kranführer werden zukünftig regelmäßig unterwiesen. Die Gefährdungsbeurteilung wurde aktualisiert.“
Kurz & knapp
- Kranführer müssen beauftragt, befähigt und am Kran unterwiesen sein.
- Wenn Krane von Flur aus gesteuert werden, zwingt das den Kranführer, dem Kran und damit auch der Last „hautnah“ zu folgen. Hier ist besondere Aufmerksamkeit gefragt, auf ausreichend Abstand der Last zu Hindernissen und gelagerten Materialien in Lauf- und Fahrwegen zu achten.
- Kran umsichtig und vorausschauend führen.
- Lasten vorsichtig anheben und absetzen, auf stabile Schwerpunktlage achten und gradlinig verfahren.