S./Baden-Württemberg. – Ein Reaktor bildet das Herzstück einer chemischen Anlage. Und in diesen geht es rund – dank Druck, Dampf, Rührwerken und gefährlichen Stoffen. Mitarbeiter von Fremdfirmen sind mit dem Betriebsgelände und den Anlagen oft nicht so vertraut. Umso wichtiger ist es, dass sie für Wartungsarbeiten am richtigen Ort landen.
Chemische Reaktoren sind Teil einer Produktionsanlage. In ihnen finden kontrollierte chemische Reaktionen statt, um Produkte herzustellen oder Energie zu gewinnen. Zum Teil sind sie mit giftigen oder aggressiven Stoffen gefüllt. Mechaniker Linus V. (37) sollte den Anschluss der Rohrleitung unter einem Reaktor entfernen. Der Reaktor war vonseiten des Betriebes für die Wartungsarbeiten vorbereitet worden und somit gut isoliert. Als Mitarbeiter einer Fremdfirma kannte Linus sich auf dem Betriebsgelände nicht so gut aus. Er hatte zwar eine Arbeitserlaubnis bekommen, aber keine Einweisung vor Ort erhalten.
„Der Betrieb ist verantwortlich, dass am richtigen Anlagenteil gearbeitet wird.“
Um seine Tätigkeit am Reaktor vorzubereiten, begab Linus sich wie abgesprochen ins untere Stockwerk. Für ihn deutete nichts darauf hin, dass er sich nicht am richtigen Reaktor befinden könnte. Als er dann mit seiner Arbeit startete, ging er davon aus, einen gesicherten Reaktor über sich zu haben. Doch das war ein fataler Irrtum! Denn der Reaktor, an dem er sich befand, war zu dem Zeitpunkt mit gefährlichen Chemikalien gefüllt. Als er den Flansch öffnete, kam es zum Austritt von Gefahrstoffen.
„Mitarbeiter von Fremdfirmen können bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten leicht am falschen Ort landen. Sie sind mit den Örtlichkeiten und der Anlage nicht so vertraut wie die betrieblichen Mitarbeiter. Der Betrieb ist verantwortlich, dass das Wartungspersonal am richtigen Einsatzort eingewiesen wird und am richtigen Anlagenteil arbeitet“, so die zuständige Aufsichtsperson. „Außerdem ist sicherzustellen, dass kritische Flansche, die im Betrieb geöffnet werden sollen, gut gekennzeichnet sind, z. B. durch ein Etikett. In diesem Fall wurden die Reaktoren im unteren Stockwerk, in dem die Arbeiten durchgeführt wurden, nicht gekennzeichnet. Ein Sicherheits-Check vor Arbeitsbeginn hätte zeigen können, ob alle wichtigen Details des Auftrags wirklich verstanden wurden.“
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Kurz & knapp
- Wenn Mitarbeiter von Fremdfirmen im Betrieb arbeiten, kennen sie den Arbeitsort und die Anlagen oft nicht so genau. Eine Arbeitserlaubnis ohne Einweisung reicht für ihren Einsatz nicht aus. Der Betrieb muss sicherstellen, dass Mitarbeiter von Fremdfirmen
- am richtigen Ort arbeiten,
- vor Ort eingewiesen und unterwiesen wurden,
- der Arbeitsablauf und die Schutzmaßnahmen klar sind und verstanden wurden (Verständniskontrolle),
- Anlagenteile ausreichend gekennzeichnet sind,
- alle benötigten Arbeitsmittel geprüft, einsatzbereit und sicher sind.