Beim Abstellen von großen Lasten auf dem Lagerplatz besteht Verletzungsgefahr. Hier müssen sich Kranführer voll und ganz auf ihren Einweiser verlassen können.

 

  • Einweiser müssen geeignet und unterwiesen sein sowie ausreichend Erfahrung haben.
  • Nur ein Einweiser ist pro Krantransport verantwortlich. Dieser gibt dem Kranführer die Handzeichen.
  • Der Einweiser hält sich immer im Sichtbereich des Kranführers, aber außerhalb des Gefahrenbereichs auf.
  • Volle Konzentration auf das Einweisen. Währenddessen keine andere Tätigkeit ausführen.