Beim Abstellen von großen Lasten auf dem Lagerplatz besteht Verletzungsgefahr. Hier müssen sich Kranführer voll und ganz auf ihren Einweiser verlassen können.
- Einweiser müssen geeignet und unterwiesen sein sowie ausreichend Erfahrung haben.
- Nur ein Einweiser ist pro Krantransport verantwortlich. Dieser gibt dem Kranführer die Handzeichen.
- Der Einweiser hält sich immer im Sichtbereich des Kranführers, aber außerhalb des Gefahrenbereichs auf.
- Volle Konzentration auf das Einweisen. Währenddessen keine andere Tätigkeit ausführen.