U./Baden-Württemberg. – Auf dem Betriebsgelände war viel los. Wie jeden Tag, wenn die Lkw verschiedener Speditionen zum Be- und Entladen kamen. Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände, die alle ein Ziel hatten: schnelle, verzögerungsfreie Abwicklung der Lieferung. Und das kann ebenso schnell schiefgehen, wie der folgende Unfall zeigt.
Wenn die Lkw-Fahrer zum Be- und Entladen kommen, ist gute Zusammenarbeit und Abstimmung gefragt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und um gegenseitige Gefährdungen bei den Ladevorgängen auszuschließen. Thies K. (31) war als Fachkraft für Lagerlogistik im Betrieb tätig. Wie immer, wenn Verladearbeiten anstanden, setzte er den Handhubwagen ein. Als Verlader hatte er nicht nur die Aufgabe, die Ware auf die Ladefläche zu bringen, sondern auch, die Ladung sicher zu verstauen und gegen Umkippen und Verrutschen zu sichern.
„Der Lkw-Fahrer hätte erst nach Ende der Ladetätigkeiten anfahren dürfen.“
Die Ampel war auf Rot
Um die Verlader gegen vorzeitiges Wegfahren eines Lkw zu schützen, gab es ein ganz einfaches Sicherungssystem im Betrieb. Eine Ampelanlage regelte, ob die Lkw bewegt werden durften oder nicht. Bei roter Ampel musste der Lkw stehen bleiben. Für den Fahrer das klare Signal, nicht loszufahren. Die Verladearbeiten waren noch in vollem Gang, als das für Thies völlig Unerwartete passierte: Der Lkw unter ihm begann plötzlich zu rollen. Der Fahrer war einfach losgefahren. Die rote Ampel hatte er dabei aus ungeklärter Ursache missachtet. Thies verlor dabei das Gleichgewicht und stürzte zusammen mit dem Handhubwagen von der Ladefläche. Beim Aufprall auf den Boden wurde er vom Handhubwagen getroffen und eingeklemmt. Dabei verletzte er sich schwer.
„Der Lkw-Fahrer hätte erst anfahren dürfen, nachdem er sich davon überzeugt hat, dass die Ladetätigkeit beendet ist. Weder Personen noch Ladegeräte dürfen sich dann noch auf der Ladefläche des Lkw befinden“, so die zuständige Sicherheitsfachkraft. „Der Unfall zeigt, dass hier Regelungen zur Zusammenarbeit von Lkw-Fahrern aus Fremdfirmen und innerbetrieblichen Verladern fehlten. Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung sind in Bezug auf das Thema Abstimmung und Kommunikation zu überarbeiten. Dabei sind auch mögliche Sprachbarrieren und das Thema Verständniskontrolle zu beachten. In einer Fremdfirmenrichtlinie sind alle wesentlichen Informationen und Anforderungen festzulegen, die für einen sicheren Einsatz von Fremdfirmen auf dem Werksgelände relevant sind. Von der Sicherheitsweste über das Be- und Entladen bis zur Geschwindigkeitsbegrenzung. Es ist außerdem zu prüfen, ob ein mechanisches Blockiersystem den Unfall hätte verhindern können.“
Kurz & knapp
- Lkw-Fahrer müssen über die Verhaltensregeln auf dem fremden Betriebsgelände informiert werden. Die Nutzung von Betriebseinrichtungen muss geregelt sein.
- Für Arbeiten an der Laderampe ist vorab festzulegen: Wer stellt vor Ladebeginn die ordnungsgemäße Sicherung der Lkw fest und wer beurteilt die vorgesehene Ladung und gibt die Beladung frei?
- Beim Be- und Entladen von Lkw muss sichergestellt werden, dass diese sich nicht bewegen. Lkw müssen deshalb an Laderampen gegen Wegrollen oder vorzeitiges Wegfahren gesichert werden, z. B. mit manuellen Blockiersystemen. Das einfachste Sicherungssystem ist der Unterlegkeil.
- Stand- und Arbeitsflächen auf Fahrzeugen, die betriebsmäßig begangen werden, müssen einen sicheren Aufenthalt gewährleisten.
- In der Zusammenarbeit von Fremdfirmen (Lkw-Fahrern) und Mitarbeitern im Betrieb (Verladern) braucht es klare Regelungen und eine geeignete Koordination, besonders, was Abläufe und das Thema gegenseitige Information und Kommunikation betrifft.
- Regelmäßige Sicherheitsrundgänge zeigen, ob die angewendeten Arbeitsverfahren praktikabel und sicher sind.