M./Sachsen-Anhalt. – Rollengirlanden halten den Gurt an Bandanlagen. Wenn sie gewechselt werden, wird’s gefährlich für die Finger. Kranführer und Einhänger müssen sich dabei genau abstimmen. Denn die Girlande muss mit der Kette in einer Aufhängung platziert werden: der Brezel. Und diese kann um-schlagen. Wie Christoph H. (43) schmerzhaft erlebte.

 

Christoph hatte zusammen mit dem Kranbediener schon erfolgreich mehrere Rollengirlanden gewechselt. An ausgeschalteter Bandanlage. Zum Aushängen der Rollengirlande wird mit einem Hammer gegen die Brezel geschlagen, so dass diese sich langhängt. Dann wird die Kette samt Rollengirlande angeschlagen und mit einem Kran herausgehoben. Jetzt sollte eine neue Girlande wieder eingehängt werden. Bei geneigten Bandanlagen wird die Kette der Girlande in die zweite, innere Vertiefung der Brezel eingehängt. Dabei erfolgt das Einhängen nur über die Schwerkraft.

 

„Fingeramputationen kommen leider immer wieder vor.“

 

Christoph hatte die locker herunterhängende Brezel wieder waagerecht eingesetzt und dann die Kette in die zweite Nut der Brezel gelegt. Die Rollengirlande war noch mit einer Rundschlinge in gehobener Stellung am Kran angeschlagen. Dem Kranführer signalisierte Christoph mit der rechten Hand, dass er die Girlande langsam ablassen sollte. Dann wollte er die Rundschlinge von der Girlande lösen. Entweder saß die Brezel nicht richtig oder sie verrutschte beim Ablassen der Girlande. Jedenfalls schlug die Brezel völlig unerwartet hoch. Dabei traf die Brezel mit voller Wucht Christophs andere Hand, die sich noch am Holm befand. Als Christoph seine linke Hand aus dem Handschuh zog, sah er, dass eine Fingerkuppe fehlte und eine zweite verletzt war.

 

„Fingeramputationen beim Aushängen und beim Wechseln von Rollengirlanden kommen leider immer wieder vor“, so die zuständige Sicherheitsfachkraft. „Herr H. war ein erfahrener Mitarbeiter, der seit mehreren Jahren diese Instandhaltungsarbeiten machte. Ob die Girlande nicht sicher in der zweiten Nut hing oder ob sie in der Brezel durch eine leichte Bewegung beim Ablassen die Position veränderte, wird sich nicht mehr klären lassen. Auf jeden Fall hätte Herr H. bei der Kranbewegung seine Hand nicht im Gefahrbereich lassen dürfen.“