Cannabis wird schon seit Jahrtausenden wegen der schmerzstillenden, beruhigenden und leicht euphorisierenden Wirkung genutzt. Der Konsum von Cannabis in Deutschland wurde gesetzlich neu geregelt. Für Erwachsene ist dieser unter bestimmten Bedingungen legal. Auch das Mitführen einer begrenzten Menge in der Öffentlichkeit und der Anbau im privaten Bereich sind gestattet. Doch was gilt für Cannabis im Betrieb?

 

Was wurde im neuen Cannabis-Gesetz festgelegt?

Das Cannabis-Gesetz regelt den privaten Besitz und den Anbau von Cannabis in Deutschland. Ein Erwachsener darf im privaten Bereich drei Pflanzen anbauen, 50 Gramm getrocknetes Cannabis zu Hause aufbewahren und 25 Gramm in der Öffentlichkeit mit sich tragen. Anbauvereinigungen sind erlaubt. Und schon seit einigen Jahren ist der ärztlich verordnete Gebrauch von medizinischem Cannabis legal.

 

Wie und wo wirkt Cannabis?

Unser Körper stellt selbst Cannabinoide her. Diese körpereigenen Cannabinoide lindern Schmerzen, steigern den Appetit und hemmen Entzündungsprozesse. Damit sie ihre spezifische Wirkung entfalten können, müssen sie an bestimmten Stellen im Körper und Gehirn andocken. Und genau an diese Stellen binden sich die Wirkstoffe von Cannabisprodukten, die geraucht oder geschluckt werden. Cannabis wirkt also, weil wir die entsprechenden Rezeptoren haben.

 

Was gilt für Cannabis am Arbeitsplatz?

Für den Umgang mit Alkohol, Drogen und anderen berauschenden Mitteln im Betrieb gibt es eindeutige Regelungen. Diese hat der Unfallversicherungsträger festgelegt. Mitarbeiter dürfen sich durch den Konsum nicht in einen Zustand versetzen, in dem sie sich oder andere gefährden. Jeder Mitarbeiter muss also sicherstellen, dass Arbeitsabläufe nicht durch den Konsum von Cannabis oder andere berauschende Mittel gefährdet werden. Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat immer höchste Priorität.

 

Was macht Cannabis im Betrieb so gefährlich?

Cannabis kann die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen und die Risikobereitschaft erhöhen. Dadurch kann die Unfall- und Verletzungsgefahr am Arbeitsplatz steigen. Und zwar nicht nur für die konsumierende Person, sondern auch für andere Beschäftigte. Langfristig droht zudem eine Abhängigkeit.

 

Darf der Arbeitgeber Cannabis im Betrieb verbieten?

Genau wie bei Alkohol kann der Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung generell den Konsum im Betrieb untersagen. Ein Verstoß kann dann arbeitsrechtliche Folgen haben wie z. B. eine Abmahnung.

 

Und was ist mit dem THC-Grenzwert?

THC ist der Wirkstoff, der für die berauschende Wirkung von Cannabis verantwortlich ist. Die zukünftige Rechtsprechung wird zeigen, ob beim Fehlen betrieblicher Regelungen der THC-Grenzwert für den Straßenverkehr auch auf den betrieblichen Bereich übertragen wird. Bei ärztlich verordnetem THC muss der Betriebsarzt in enger Abstimmung mit dem verordnenden Arzt die Eignung des Mitarbeiters prüfen.

 

Mehr dazu unter:

www.bgrci.de; Suchwort: KB 036 Cannabis