Handzeichen sollen eine eindeutige Verständigung zwischen dem Kranführer und
dem Einweiser oder Anschläger ermöglichen. Sie sind vor Arbeitsbeginn zwischen
Kranführer und Einweiser abzusprechen. Bei mehreren beteiligten Personen ist
ein Verantwortlicher festzulegen. Die Richtungsangaben durch Handzeichen gelten
so, wie sie vom Kranführer aus gesehen werden.
Die Geschwindigkeit beim Geben der Handzeichen zeigt, wie schnell oder langsam
eine Bewegung ausgeführt werden soll.
Zwischen unterschiedlichen Handzeichen sollte eine Pause eingelegt werden.