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Eine Kampagne der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
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Handzeichen bei Kranarbeiten

Handzeichen sollen eine eindeutige Verständigung zwischen dem Kranführer und dem Einweiser oder Anschläger ermöglichen. Sie sind vor Arbeitsbeginn zwischen Kran­führer und Einweiser abzusprechen. Bei mehreren beteiligten Personen ist ein Verantwortlicher festzulegen. Die Richtungsangaben durch Handzeichen gelten so, wie sie vom Kranführer aus gesehen werden.

Die Geschwindigkeit beim Geben der Handzeichen zeigt, wie schnell oder langsam eine Bewegung ausgeführt werden soll.

Zwischen unterschiedlichen Handzeichen sollte eine Pause eingelegt werden.

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